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§ 28 StBVV Prüfung von Steuerbescheiden

Vierter Abschnitt: Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.


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