Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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§ 28 StBVV Prüfung von Steuerbescheiden
Vierter Abschnitt: Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
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