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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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§ 44 StBVV Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Sechster Abschnitt: Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718, 788), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2006 (BGBl I S. 1426), in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden.


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