Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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§ 8 StBVV Vorschuss
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
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