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UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen

Zu § 18 Abs. 1 bis 7 UStG (§§ 46 bis 49 UStDV)

Für die Verwendung vom amtlichen Muster abweichender Vordrucke für Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr gilt das BMF-Schreiben vom 3. 4. 2012, BStBl I S. 522.


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