Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

weiter zu: 4.27.2 UStAE

UStAE 4.27.1. Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern

Zu § 4 Nr. 27 UStG

(1) Die Steuerbefreiung kommt für die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der genannten Einrichtungen sowie für die Gestellung von Arbeitnehmern dieser Einrichtungen in Betracht.

(2) 1Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Personalgestellung für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke erfolgt. 2Die Frage ist nach den Vorschriften der §§ 52 bis 54 AO zu beurteilen. 3In Betracht kommen insbesondere die Gestellung von Schwestern an Krankenhäuser und Altenheime sowie die Gestellung von Ordensangehörigen an Kirchengemeinden. 4Schulische Zwecke werden bei der Gestellung von Lehrern an Schulen für die Erteilung von Unterricht verfolgt. 5Dies gilt für die Erteilung von Unterricht jeder Art, also nicht nur für die Erteilung von Religionsunterricht.


BFH - Urteile

weiter zu: 4.27.2 UStAE



Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed


Grundsteuererklärung: Frist: 31.01.2023

Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.


= "1201" && date("md") <= "1226") { ?>

Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt




Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin