Wer haftet für einen Unfall beim Ausparken? Das kommt darauf an

Wer haftet für einen Unfall beim Ausparken? Das kommt darauf an

Wer beim Ausparken einen Unfall verursacht, ist meist schuld daran. Doch es gibt Ausnahmen. Missachtet ein anderer Verkehrsteilnehmer z. B. eine durchgezogene Mittellinie und stößt er deshalb mit dem ausparkenden Auto zusammen, haftet nämlich nicht der Ausparkende.

Hintergrund

Ein Mercedes-Fahrer wollte aus einer Parkbucht am Seitenrand ausparken. Hinter ihm wartete bereits ein Fahrzeug auf den frei werdenden Parkplatz. Als der Mercedes gerade aus der Parkbucht fuhr, überholte der Beklagte mit seinem Auto das wartende Fahrzeug und stieß mit dem ausparkenden Mercedes zusammen. Der Beklagte hatte beim Überholen eine durchgezogene Linie überfahren.

Die Versicherung des Beklagten regulierte den Schaden nur zu 2/3. Damit war der ausparkende Mercedes-Fahrer nicht einverstanden.

Entscheidung

Die Klage des Mercedes-Fahrers hatte Erfolg. Er bekommt den Schaden zu 100 % ersetzt. Zwar konnte der Kläger nicht nachweisen, dass er vor dem Ausfahren aus der Parkbucht nach hinten geschaut hatte. Auch spricht der Anscheinsbeweis erst einmal für ein Verschulden des Ausparkenden.

Diese Punkte treten jedoch hinter das grobe Verschulden des Beklagten zurück. Denn dieser hatte eine durchgezogene Linie überfahren, bei unklarer Verkehrslage überholt, fehlerhaft die Fahrspur gewechselt und war mit einer unangemessenen Geschwindigkeit gefahren.

Das Verbot, eine durchgezogene Linie zu überfahren, schützt nicht nur den Gegenverkehr, sondern nach Ansicht des Gerichts auch einen vom Fahrzeugrand anfahrenden Fahrzeugführer. Wegen der Enge der Straße wirkt das Verbot, die Linie zu überfahren, faktisch wie ein Überholverbot. Ein Vorausfahrender darf sich deshalb darauf verlassen, dass er an dieser Stelle nicht überholt wird.