Rechtsstand: 26.06.2026

City Tax Berlin: Übernachtungsteuer 2026 einfach erklärt

City Tax Berlin Übernachtungsteuer 2026 Die City Tax Berlin ist die Berliner Übernachtungsteuer, umgangssprachlich auch Bettensteuer oder Hotelsteuer genannt. Sie beträgt seit dem 01.01.2025 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung und gilt für private sowie berufliche entgeltliche Übernachtungen in Berlin.

Wichtige Änderung: Die frühere Befreiung für Geschäftsreisen gilt für aktuelle Aufenthalte grundsätzlich nicht mehr. Berufliche Übernachtungen sind seit dem 01.04.2024 in Berlin steuerpflichtig.
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City Tax Berlin kurz erklärt

Die City Tax Berlin ist eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Berliner Beherbergungsbetrieben. Sie wird vom Beherbergungsbetrieb erhoben, auf der Rechnung ausgewiesen und an das Land Berlin abgeführt. Für Gäste ist vor allem wichtig: Die Steuer kommt zusätzlich zum Übernachtungspreis hinzu, sofern sie nicht bereits im Preis enthalten ist.

Steuersatz

7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung.

Geschäftsreisen

Seit dem 01.04.2024 grundsätzlich nicht mehr steuerfrei.

Steuerschuldner

Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Steuer und meldet sie an.

Abgabe ab 2026

Grundsätzlich elektronisch und je Kalendervierteljahr.

Hinweis: Offiziell heißt die Abgabe „Übernachtungsteuer“. Nutzer suchen aber häufig nach „City Tax Berlin“, „Berlin Hotel Tax“, „Bettensteuer Berlin“ oder „Hotelbelegungssteuer Berlin“. Diese Begriffe werden im Text bewusst natürlich mitgeführt.

Was wird bei der City Tax Berlin besteuert?

Besteuert wird der Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Berliner Beherbergungsbetrieben. Entscheidend ist die entgeltliche Möglichkeit zur Übernachtung. Ob der Gast die Nacht tatsächlich vollständig im Zimmer verbringt, ist für die Steuerpflicht regelmäßig nicht entscheidend.

Wird eine Reservierung rechtzeitig storniert und fällt kein gesondertes Entgelt für eine Übernachtungsmöglichkeit an, entsteht regelmäßig keine City Tax auf den nicht genutzten Aufenthalt. Stornoentgelte und Umbuchungsgebühren sind im Einzelfall zu prüfen.

Nicht mehr aktuell: Der frühere Hinweis „Wenn der Gast geschäftlich in Berlin ist, wird die Belegungssteuer nicht erhoben“ ist für aktuelle Aufenthalte veraltet. Geschäftsreisen sind seit dem 01.04.2024 grundsätzlich steuerpflichtig.

Wie hoch ist die City Tax Berlin?

Die Berliner Übernachtungsteuer beträgt seit dem 01.01.2025 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören typischerweise Nebenleistungen wie Frühstück, Minibar, Hotelservice, Wellnessleistungen, Parkgebühren oder sonstige Leistungen, die nicht Teil des reinen Übernachtungsentgelts sind.

Formel:

Netto-Übernachtungspreis × 7,5 % = City Tax Berlin

Berechnung der Übernachtungsteuer: Beispiel

Position Betrag Hinweis
Netto-Übernachtungspreis 200,00 € Bemessungsgrundlage
City Tax 7,5 % 15,00 € 200,00 € × 7,5 %
Frühstück 25,00 € regelmäßig nicht Teil der Bemessungsgrundlage
Gesamtbetrag vor Umsatzsteuer-Prüfung 240,00 € vereinfachtes Beispiel
Praxistipp für Hotels: Weisen Sie Übernachtungsentgelt, Nebenleistungen und City Tax klar getrennt aus. Das erleichtert Buchhaltung, Umsatzsteuerprüfung und Übernachtungsteueranmeldung.

City Tax Berlin bei Geschäftsreisen

Seit dem 01.04.2024 sind auch beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Berlin grundsätzlich übernachtungsteuerpflichtig. Eine Arbeitgeberbestätigung oder Eigenbestätigung zur Befreiung von Geschäftsreisen ist für aktuelle Aufenthalte daher regelmäßig nicht mehr der zentrale Nachweis.

Was bedeutet das für Gäste?

  • Geschäftsreisende zahlen die City Tax grundsätzlich wie Privatreisende.
  • Die frühere Erstattung wegen beruflicher Veranlassung ist für aktuelle Aufenthalte nicht mehr der Regelfall.
  • Die City Tax kann je nach Reisekostenrecht und Arbeitgeberregelung als Reisenebenkosten erstattungsfähig sein.
  • Für die eigene Einkommensteuer oder Reisekostenabrechnung sollte die Hotelrechnung aufbewahrt werden.

Was bedeutet das für Beherbergungsbetriebe?

  • Keine laufende Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Gästen für die Grundsteuerpflicht.
  • Klare Rechnungsstellung mit City-Tax-Ausweis.
  • Elektronische Anmeldung und Dokumentation der Bemessungsgrundlagen.
  • Alte Formulare für Arbeitgeber- oder Eigenbestätigungen nur noch für Altfälle bis 31.03.2024 beachten.

Wer ist für die City Tax verantwortlich?

Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb. Er berechnet die City Tax, erhebt sie regelmäßig vom Gast, dokumentiert die Bemessungsgrundlage und führt die Steuer an das zuständige Finanzamt ab.

Wichtig: Auch wenn der Gast die Steuer wirtschaftlich trägt, liegt die steuerliche Verantwortung für Anmeldung und Abführung beim Beherbergungsbetrieb.

Welche Unterkünfte sind betroffen?

Beherbergungsbetriebe sind nicht nur klassische Hotels. Betroffen können insbesondere sein:

  • Hotels,
  • Pensionen,
  • Hostels,
  • Jugendherbergen,
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser,
  • private Zimmervermietungen,
  • Serviced Apartments und Boardinghouse-Modelle,
  • sonstige kurzfristige entgeltliche Unterkünfte.
Änderung ab 2026: Die frühere 10-Betten-Grenze entfällt. Daher sollten auch kleinere Anbieter prüfen, ob Anzeige-, Anmelde- und Abführungspflichten bestehen.

Anmeldung und elektronische Abgabe der Übernachtungsteuer

Wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt in Berlin zur Verfügung stellt, muss den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Die Übernachtungsteuer ist selbst zu berechnen und grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Ab 2026 besonders wichtig

  • Besteuerungs- und Steueranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.
  • Die Steueranmeldung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben.
  • Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres.
  • Bei mehreren Berliner Standorten ist die Anmeldung zentral für den jeweiligen Besteuerungszeitraum zu prüfen.
  • Für die elektronische Übermittlung ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Buchhaltungs-Tipp: Richten Sie in der Buchhaltung eigene Konten für Netto-Übernachtungsentgelt, Nebenleistungen und City Tax ein. So lassen sich Bemessungsgrundlage und Steueranmeldung leichter abstimmen.

Welches Finanzamt ist für die City Tax Berlin zuständig?

Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral durch das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf verwaltet.

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Arbeitsgebiet Übernachtungsteuer
Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin
Telefon: (030) 9024 26700

Formulare und Merkblätter zur City Tax Berlin

Die Senatsverwaltung stellt Gesetze, Leitfäden, Merkblätter und Formulare zur Übernachtungsteuer bereit. Für aktuelle Fälle sollten insbesondere die Formulare zur Anzeige, Anmeldung, Anlage zur Anmeldung, Ausfüllhilfe und das SEPA-Lastschriftmandat geprüft werden.

Dokument Wofür? Hinweis
Anzeige Übernachtungsteuer Beginn, Beendigung oder Änderung des Beherbergungsangebots Für Beherbergungsbetriebe relevant
Anmeldung Übernachtungsteuer Steueranmeldung für den Besteuerungszeitraum Ab 2026 grundsätzlich elektronisch
Anlage zur Anmeldung Ermittlung der Bemessungsgrundlage Für Standort- und Berechnungsdetails
Schulbescheinigung Sonderfälle bei Schulreisen prüfen Aktuelle Voraussetzungen beachten
Arbeitgeber-/Eigenbestätigung Früherer Nachweis für Geschäftsreisen Nur noch für Rechtslage bis 31.03.2024 relevant

English summary: City Tax Berlin 2026

The Berlin City Tax, officially called accommodation tax or overnight tax, applies to paid overnight stays in Berlin accommodation businesses. Since 1 January 2025, the tax rate is 7.5% of the net accommodation price. Since 1 April 2024, business trips are generally no longer exempt from the Berlin City Tax.

Tax rate

7.5% of the net room rate, excluding extras such as breakfast.

Business travel

Business stays are generally subject to City Tax since 1 April 2024.

Who pays?

The accommodation provider owes and files the tax; guests usually bear the cost.

FAQ City Tax Berlin

Was ist die City Tax Berlin?

Die City Tax Berlin ist die Berliner Übernachtungsteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.

Wie hoch ist die City Tax Berlin 2026?

Die City Tax beträgt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, ohne Nebenleistungen wie Frühstück oder Minibar.

Müssen Geschäftsreisende die City Tax Berlin zahlen?

Ja. Seit dem 01.04.2024 sind beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Berlin grundsätzlich nicht mehr von der Übernachtungsteuer ausgenommen.

Wer schuldet die Übernachtungsteuer?

Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb. Er meldet die Steuer an und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Welche Unterkünfte sind betroffen?

Betroffen können Hotels, Hostels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Zimmer in Privatwohnungen, Jugendherbergen und andere entgeltliche Kurzzeitunterkünfte in Berlin sein.

Was gilt ab 2026 für Beherbergungsbetriebe?

Ab 2026 ist der Steueranmeldungszeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Die Steueranmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Zuständig ist zentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Arbeitsgebiet Übernachtungsteuer.

Are business travelers exempt from the Berlin City Tax?

No. Since 1 April 2024, business-related paid overnight stays in Berlin are generally subject to the Berlin City Tax.

What is the Berlin City Tax rate?

Since 1 January 2025, the Berlin City Tax rate is 7.5% of the net accommodation price, excluding extras such as breakfast.

Rechtsstand und Quellen

Dieser Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 26.06.2026. Maßgeblich sind insbesondere das Berliner Übernachtungsteuergesetz, die FAQ der Senatsverwaltung für Finanzen, der Berliner Downloadbereich zur Übernachtungsteuer und die Hinweise des Service-Portals Berlin.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

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Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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