Stromausfall in Berlin-Südwesten: Land verzichtet auf City Tax bei Hotelübernachtungen

Kurz-Zusammenfassung: Aufgrund der aktuellen Notlage im Südwesten Berlins verzichtet das Land Berlin auf die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax) für Betroffene, die vorübergehend in Hotels unterkommen müssen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an aktuellen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Berlin. Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat am 5. Januar 2026 bekannt gegeben, dass das Land Berlin angesichts des schweren Stromausfalls im Südwesten der Stadt eine gezielte steuerliche Unterstützung für die Betroffenen umsetzt.

Steuerverzicht während der Notlage

Für die Dauer der bestehenden Notlage wird bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben. Damit reagiert die Finanzverwaltung auf die außergewöhnliche Situation, in der zahlreiche Bürger ihre Wohnungen vorübergehend nicht bewohnen können und auf gewerbliche Unterkünfte angewiesen sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätzliche finanzielle Belastungen für die betroffenen Haushalte ausdrücklich zu vermeiden.

Rechtlicher Hintergrund: Wohnen als Daseinsvorsorge

Der Verzicht auf die Steuererhebung basiert auf dem offiziellen Leitfaden zur Übernachtungsteuer (Tz. 5.2). Darin ist festgelegt:

  • Übernachtungen, die aufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung zwingend erforderlich werden, dienen der grundlegenden Daseinsvorsorge (dem Wohnen).
  • Solche Aufwendungen gelten nicht als steuerpflichtiger „Übernachtungsaufwand“ im Sinne der City Tax.

Wichtige Fakten für Hotelbetreiber und Gäste:

  • Regulärer Steuersatz: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Berliner City Tax regulär 7,5 Prozent. Dieser Satz findet in diesem speziellen Notfall jedoch keine Anwendung.
  • Zuständigkeit: Für die Verwaltung und Abrechnung der Übernachtungsteuer in Berlin ist zentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf zuständig.
  • Information der Branche: Ein entsprechendes Informationsschreiben wurde bereits an den DEHOGA Berlin übermittelt, um eine unbürokratische Abwicklung in den Hotels vor Ort sicherzustellen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Sollten Sie aufgrund des Stromausfalls in einem Berliner Hotel übernachten müssen, weisen Sie bitte bei der Buchung oder beim Check-in auf die Notlage hin. Eine zusätzliche Belastung mit der 7,5-prozentigen City Tax sollte für diesen Zeitraum entfallen.