Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Berufseinsteiger-Bonus
Für alle unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer gibt es einen Sonderbonus für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Auf diese Weise sollen insbesondere Auszubildende und Berufseinsteiger mit geringem Einkommen animiert werden, früh mit der Zusatzversorgung zu beginnen. Alle Förderberechtigten unter 26 Jahre erhalten einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen.