Rentenlexikon

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Kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten


Für Kindererziehende, die in der Kinderberücksichtigungszeit bzw. während der Zeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zu dessen 18. Lebensjahr erwerbstätig sind, werden zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge ermittelt. Bei der Rentenberechnung werden danach unterdurchschnittliche Entgelte um 50 Prozent bis auf maximal 100 Prozent des Durchschnittsentgelts erhöht. Dies gilt für Beitragszeiten ab 1992 und Erfüllung von 25 Jahren Wartezeit bis Rentenbeginn (Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit).

Siehe auch: Nachteilsausgleich für Mehrfacherziehung


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