Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Zeitrente
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur auf Zeit gezahlt. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
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