Steuerberater Gebührentabelle C (Buchführungstabelle) + Gebührenrechner
Steuerberatergebührenverordnung Tabelle C
Steuerberaterkosten nach Tabelle C berechnen
Die Vergütung von Steuerberatern ist in der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. Die Tätigkeiten werden überwiegend mit Wertgebühren (§ 10 StBVV) berechnet. Die Wertgebühr wird nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet und bestimmt sich nach den Gebührentabellen A bis D der StBVV und dem anzuwendenden Zehntelsatz. Die konkrete Höhe einer Gebühr ergibt sich somit aus dem Gegenstandswert der Tätigkeit des Steuerberaters, der Anwendung eines Zehntelsatzes für diese Tätigkeit und der entsprechenden Gebührentabelle der StBVV.
Beispiel: Die Monatsgebühr für die Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege beträgt 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. Die Mittelgebühr liegt bei 7/10. Der Gegenstandswert ist der höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder der Summe des Aufwandes ergibt (siehe dazu § 33 Abs. 1 und 4 StBVV).
Mit dem Gebührenrechner können Sie die Steuerberatungskosten nach Tabelle A bis D berechnen:
Steuerberaterkosten - Schnellberechnung
Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2020
Mit dem Gebührenrechner können Sie die Steuerberatungskosten für verschiedene Tätigkeiten berechnen:
Steuerberatungskosten Rechner
Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2020
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