Steuerberater Gebührentabelle C 2026: Buchführungstabelle + Gebührenrechner

Die Steuerberater Gebührentabelle C ist die Buchführungstabelle der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie wird vor allem verwendet, um die monatlichen Buchführungskosten beim Steuerberater zu berechnen. Maßgeblich sind der Gegenstandswert, der passende Zehntelsatz und die aktuelle Tabelle C der StBVV.

Stand: 2026. Die Werte der Tabelle C wurden durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung angepasst und gelten seit dem 1. Juli 2025.

Was ist die Steuerberater Gebührentabelle C?

Die Gebührentabelle C ist die gesetzliche Buchführungstabelle der StBVV. Sie enthält die volle 10/10-Gebühr für bestimmte Gegenstandswerte. Der tatsächlich berechnete Betrag ergibt sich erst durch Anwendung des jeweiligen Gebührensatzes, zum Beispiel 2/10 bis 12/10.

Tabelle C ist insbesondere relevant für:

  • Buchführung einschließlich Kontieren der Belege,
  • Führen steuerlicher Aufzeichnungen,
  • Kontieren der Belege,
  • Buchführung nach bereits vom Mandanten kontierten Belegen,
  • laufende Überwachung einer Buchführung oder steuerlicher Aufzeichnungen.
Einfach erklärt: Tabelle C ist keine Preisliste für die komplette Buchhaltung. Sie liefert die volle Tabellengebühr. Daraus wird je nach Leistung, Umfang und Schwierigkeit die konkrete Monatsgebühr berechnet.

Wie werden Buchführungskosten nach Tabelle C berechnet?

Die Buchführungskosten beim Steuerberater werden regelmäßig in vier Schritten ermittelt:

  1. Tätigkeit bestimmen: Geht es um vollständige Buchführung, nur Kontieren, Buchführung nach vorbereiteten Unterlagen oder laufende Überwachung?
  2. Gegenstandswert ermitteln: Maßgeblich ist je nach Gewinnermittlungsart der passende Jahreswert.
  3. Volle Gebühr aus Tabelle C ablesen: Der Gegenstandswert wird der passenden Tabellenstufe zugeordnet.
  4. Zehntelsatz anwenden: Der Gebührensatz richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Buchführung.
Typische Gebührensätze nach § 33 StBVV
Tätigkeit Gebührenrahmen Häufige Orientierung
Buchführung einschließlich Kontieren der Belege 2/10 bis 12/10 Mittelgebühr 7/10
Nur Kontieren der Belege 1/10 bis 6/10 Mittelgebühr 3,5/10
Buchführung nach vom Mandanten kontierten Belegen 1/10 bis 6/10 Mittelgebühr 3,5/10
Laufende Überwachung der Buchführung 1/10 bis 6/10 Mittelgebühr 3,5/10

Zusätzlich können Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommen.

Was ist der Gegenstandswert bei der Buchführung?

Der Gegenstandswert für die Buchführung richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag:

  • bei Bilanzierung: Jahresumsatz oder Summe des Aufwands,
  • bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Summe der Betriebseinnahmen oder Summe der Betriebsausgaben,
  • bei Überschusseinkünften: Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten.
Praxis-Hinweis: Die Monatsgebühr wird zwar monatlich berechnet, der Gegenstandswert orientiert sich aber an Jahreswerten. Deshalb kann ein höherer Jahresumsatz auch die monatliche Buchführungsgebühr erhöhen.

Beispielrechnung: Buchführungskosten nach Tabelle C

Ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 100.000 Euro und Betriebsausgaben von 70.000 Euro. Der Gegenstandswert beträgt daher 100.000 Euro. Nach der aktuellen Tabelle C beträgt die volle 10/10-Gebühr bei 100.000 Euro 188 Euro.

Beispiel:
Buchführung einschließlich Kontieren der Belege: 2/10 bis 12/10
Mittelgebühr: 7/10
Volle Gebühr bei 100.000 Euro Gegenstandswert: 188 Euro
188 Euro × 7/10 = 131,60 Euro monatlich
Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.

Bei besonders einfachen Buchführungen kann ein niedrigerer Satz angemessen sein. Bei umfangreichen, schwierigen oder risikobehafteten Buchführungen kann ein höherer Satz innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Betracht kommen.

Buchführungskosten online berechnen

Mit unserem Steuerberatergebühren-Rechner können Sie die Kosten nach Tabelle A bis D der StBVV online berechnen. Wählen Sie dazu die Tabelle C, den Gegenstandswert und den passenden Zehntelsatz.

Steuerberaterkosten - Schnellberechnung

Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2025

Bemessungsgrundlage

Tabelle

Zehntel
/


Für detaillierte Berechnungen zu verschiedenen Tätigkeiten können Sie zusätzlich den ausführlichen Steuerberaterkosten-Rechner nutzen.

Steuerberatungskosten Rechner

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Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:

Typische Kostenarten für:

Tätigkeit Gegenstandswert Satz EURO/ Jahr

    pro Monat pro Jahr
Netto EUR 0,00 0,00
zzgl. 19% MwSt. EUR 0,00 0,00
Steuerberatervergütung brutto EUR 0,00 0,00

Aktuelle Steuerberater Gebührentabelle C 2026

Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Anlage 3 Tabelle C der StBVV. Angegeben ist jeweils die volle Gebühr 10/10. Für die konkrete Buchführungsgebühr wird anschließend der einschlägige Zehntelsatz angewendet.

StBVV Anlage 3 Tabelle C – Buchführungstabelle, volle Gebühr 10/10
Gegenstandswert bis Euro Volle Gebühr 10/10 Euro
15.00072
17.50080
20.00088
22.50093
25.000101
30.000108
35.000117
40.000122
45.000129
50.000138
62.500145
75.000158
87.500174
100.000188
125.000209
150.000230
200.000275
250.000317
300.000359
350.000404
400.000441
450.000475
500.000512
Mehrbetrag über 500.000 Euro, je angefangene 50.000 Euro 36

Fundstelle: Anlage 3 Tabelle C StBVV, Buchführungstabelle, BGBl. 2025 I Nr. 105, S. 9.

Gilt Tabelle C auch für die Lohnbuchführung?

Nein, die Lohnbuchführung wird nicht nach Tabelle C berechnet. Für die Lohnbuchführung gelten eigene Betragsrahmen nach § 34 StBVV.

Lohnbuchführung nach § 34 StBVV
Leistung Gebühr
Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer
Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum
Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen 2,50 bis 9,50 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum

Häufige Fragen zur Steuerberater Gebührentabelle C

Was ist die Tabelle C der StBVV?

Die Tabelle C ist die Buchführungstabelle der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie enthält die volle 10/10-Gebühr für Buchführungstätigkeiten nach Gegenstandswerten.

Wie berechnet sich die Buchführungsgebühr?

Zuerst wird der Gegenstandswert bestimmt. Danach wird die volle Gebühr aus Tabelle C abgelesen. Anschließend wird der passende Zehntelsatz angewendet, zum Beispiel 7/10 als Mittelgebühr für die Buchführung einschließlich Kontieren.

Ist die Buchführungsgebühr eine Monatsgebühr?

Ja, die Gebühren nach § 33 StBVV sind grundsätzlich Monatsgebühren. Der Gegenstandswert orientiert sich aber an Jahreswerten.

Welche Gebühr gilt für die vollständige Buchführung?

Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C.

Welche Tabelle gilt für Jahresabschlüsse?

Für Jahresabschlüsse gilt grundsätzlich nicht Tabelle C, sondern Tabelle B der StBVV, die sogenannte Abschlusstabelle.

Welche Tabelle gilt für Lohnabrechnungen?

Für Lohnabrechnungen gelten eigene Betragsrahmen nach § 34 StBVV. Tabelle C wird dafür nicht verwendet.

Kann der Steuerberater von Tabelle C abweichen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Diese sollte klar, transparent und in Textform dokumentiert sein.

Buchführungskosten sicher einschätzen

Sie möchten wissen, welche monatlichen Kosten für Buchführung, Kontieren, laufende Überwachung oder Lohnbuchführung entstehen können? Nutzen Sie den Rechner oder lassen Sie die konkrete Vergütung im Einzelfall prüfen.

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.


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