Steuerberater Gebührentabelle C 2026: Buchführungstabelle + Gebührenrechner
Die Steuerberater Gebührentabelle C ist die Buchführungstabelle der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie wird vor allem verwendet, um die monatlichen Buchführungskosten beim Steuerberater zu berechnen. Maßgeblich sind der Gegenstandswert, der passende Zehntelsatz und die aktuelle Tabelle C der StBVV.
Was ist die Steuerberater Gebührentabelle C?
Die Gebührentabelle C ist die gesetzliche Buchführungstabelle der StBVV. Sie enthält die volle 10/10-Gebühr für bestimmte Gegenstandswerte. Der tatsächlich berechnete Betrag ergibt sich erst durch Anwendung des jeweiligen Gebührensatzes, zum Beispiel 2/10 bis 12/10.
Tabelle C ist insbesondere relevant für:
- Buchführung einschließlich Kontieren der Belege,
- Führen steuerlicher Aufzeichnungen,
- Kontieren der Belege,
- Buchführung nach bereits vom Mandanten kontierten Belegen,
- laufende Überwachung einer Buchführung oder steuerlicher Aufzeichnungen.
Wie werden Buchführungskosten nach Tabelle C berechnet?
Die Buchführungskosten beim Steuerberater werden regelmäßig in vier Schritten ermittelt:
- Tätigkeit bestimmen: Geht es um vollständige Buchführung, nur Kontieren, Buchführung nach vorbereiteten Unterlagen oder laufende Überwachung?
- Gegenstandswert ermitteln: Maßgeblich ist je nach Gewinnermittlungsart der passende Jahreswert.
- Volle Gebühr aus Tabelle C ablesen: Der Gegenstandswert wird der passenden Tabellenstufe zugeordnet.
- Zehntelsatz anwenden: Der Gebührensatz richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Buchführung.
| Tätigkeit | Gebührenrahmen | Häufige Orientierung |
|---|---|---|
| Buchführung einschließlich Kontieren der Belege | 2/10 bis 12/10 | Mittelgebühr 7/10 |
| Nur Kontieren der Belege | 1/10 bis 6/10 | Mittelgebühr 3,5/10 |
| Buchführung nach vom Mandanten kontierten Belegen | 1/10 bis 6/10 | Mittelgebühr 3,5/10 |
| Laufende Überwachung der Buchführung | 1/10 bis 6/10 | Mittelgebühr 3,5/10 |
Zusätzlich können Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommen.
Was ist der Gegenstandswert bei der Buchführung?
Der Gegenstandswert für die Buchführung richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag:
- bei Bilanzierung: Jahresumsatz oder Summe des Aufwands,
- bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Summe der Betriebseinnahmen oder Summe der Betriebsausgaben,
- bei Überschusseinkünften: Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten.
Beispielrechnung: Buchführungskosten nach Tabelle C
Ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 100.000 Euro und Betriebsausgaben von 70.000 Euro. Der Gegenstandswert beträgt daher 100.000 Euro. Nach der aktuellen Tabelle C beträgt die volle 10/10-Gebühr bei 100.000 Euro 188 Euro.
Buchführung einschließlich Kontieren der Belege: 2/10 bis 12/10
Mittelgebühr: 7/10
Volle Gebühr bei 100.000 Euro Gegenstandswert: 188 Euro
188 Euro × 7/10 = 131,60 Euro monatlich
Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.
Bei besonders einfachen Buchführungen kann ein niedrigerer Satz angemessen sein. Bei umfangreichen, schwierigen oder risikobehafteten Buchführungen kann ein höherer Satz innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Betracht kommen.
Buchführungskosten online berechnen
Mit unserem Steuerberatergebühren-Rechner können Sie die Kosten nach Tabelle A bis D der StBVV online berechnen. Wählen Sie dazu die Tabelle C, den Gegenstandswert und den passenden Zehntelsatz.
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Für detaillierte Berechnungen zu verschiedenen Tätigkeiten können Sie zusätzlich den ausführlichen Steuerberaterkosten-Rechner nutzen.
Steuerberatungskosten Rechner
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Aktuelle Steuerberater Gebührentabelle C 2026
Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Anlage 3 Tabelle C der StBVV. Angegeben ist jeweils die volle Gebühr 10/10. Für die konkrete Buchführungsgebühr wird anschließend der einschlägige Zehntelsatz angewendet.
| Gegenstandswert bis Euro | Volle Gebühr 10/10 Euro |
|---|---|
| 15.000 | 72 |
| 17.500 | 80 |
| 20.000 | 88 |
| 22.500 | 93 |
| 25.000 | 101 |
| 30.000 | 108 |
| 35.000 | 117 |
| 40.000 | 122 |
| 45.000 | 129 |
| 50.000 | 138 |
| 62.500 | 145 |
| 75.000 | 158 |
| 87.500 | 174 |
| 100.000 | 188 |
| 125.000 | 209 |
| 150.000 | 230 |
| 200.000 | 275 |
| 250.000 | 317 |
| 300.000 | 359 |
| 350.000 | 404 |
| 400.000 | 441 |
| 450.000 | 475 |
| 500.000 | 512 |
| Mehrbetrag über 500.000 Euro, je angefangene 50.000 Euro | 36 |
Fundstelle: Anlage 3 Tabelle C StBVV, Buchführungstabelle, BGBl. 2025 I Nr. 105, S. 9.
Gilt Tabelle C auch für die Lohnbuchführung?
Nein, die Lohnbuchführung wird nicht nach Tabelle C berechnet. Für die Lohnbuchführung gelten eigene Betragsrahmen nach § 34 StBVV.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten | 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer |
| Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung | 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum |
| Lohnabrechnung nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen | 2,50 bis 9,50 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum |
Häufige Fragen zur Steuerberater Gebührentabelle C
Was ist die Tabelle C der StBVV?
Die Tabelle C ist die Buchführungstabelle der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie enthält die volle 10/10-Gebühr für Buchführungstätigkeiten nach Gegenstandswerten.
Wie berechnet sich die Buchführungsgebühr?
Zuerst wird der Gegenstandswert bestimmt. Danach wird die volle Gebühr aus Tabelle C abgelesen. Anschließend wird der passende Zehntelsatz angewendet, zum Beispiel 7/10 als Mittelgebühr für die Buchführung einschließlich Kontieren.
Ist die Buchführungsgebühr eine Monatsgebühr?
Ja, die Gebühren nach § 33 StBVV sind grundsätzlich Monatsgebühren. Der Gegenstandswert orientiert sich aber an Jahreswerten.
Welche Gebühr gilt für die vollständige Buchführung?
Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C.
Welche Tabelle gilt für Jahresabschlüsse?
Für Jahresabschlüsse gilt grundsätzlich nicht Tabelle C, sondern Tabelle B der StBVV, die sogenannte Abschlusstabelle.
Welche Tabelle gilt für Lohnabrechnungen?
Für Lohnabrechnungen gelten eigene Betragsrahmen nach § 34 StBVV. Tabelle C wird dafür nicht verwendet.
Kann der Steuerberater von Tabelle C abweichen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Diese sollte klar, transparent und in Textform dokumentiert sein.
Buchführungskosten sicher einschätzen
Sie möchten wissen, welche monatlichen Kosten für Buchführung, Kontieren, laufende Überwachung oder Lohnbuchführung entstehen können? Nutzen Sie den Rechner oder lassen Sie die konkrete Vergütung im Einzelfall prüfen.
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.