Aktualisiert zum Rechtsstand: 02.07.2026
Steuertermine 2026: Kalender, Fristen und Schonfristen
Mit unserem Steuertermine-2026-Kalender behalten Sie die wichtigsten Abgabe- und Zahlungstermine im Blick: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie die Abgabefrist für Steuererklärungen 2025.
Welche Steuertermine sind 2026 besonders wichtig?
Regeltermin für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Regeltermine für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.
Regeltermine für Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlungen; 2026 verschieben sich einzelne Termine wegen Wochenenden.
Abgabefrist für Steuererklärungen 2025, wenn keine steuerliche Beratung beauftragt ist.
Steuerkalender 2026: Fristen, Feiertage und Ferien
Erstellen Sie einen Jahreskalender mit Steuerterminen, Sozialversicherungsfristen, gesetzlichen Feiertagen und Schulferien für Ihr Bundesland.
Steuertermine 2026 als Infografik
Steuerkalender 2026: alle wichtigen Termine auf einen Blick
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten bundesweit relevanten Steuertermine. Bei kommunalen Steuern, landesspezifischen Feiertagen und Sonderfällen kann es Abweichungen geben.
| Termin 2026 | Steuerart / Erklärung | Betroffener Zeitraum | Ende Zahlungsschonfrist |
|---|---|---|---|
| 12. Januar | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | Dezember 2025 / IV. Quartal 2025; Lohnsteuer ggf. Jahreszahler 2025 | 15. Januar |
| 10. Februar | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | Januar 2026; ggf. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung | 13. Februar |
| 16. Februar | Gewerbesteuer, Grundsteuer | I. Quartal 2026 | 19. Februar |
| 10. März | Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | Februar 2026 / I. Quartal 2026 | 13. März |
| 10. April | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | März 2026 / I. Quartal 2026 | 13. April |
| 11. Mai | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | April 2026 | 14. Mai |
| 15. Mai | Gewerbesteuer, Grundsteuer | II. Quartal 2026 | 18. Mai |
| 10. Juni | Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | Mai 2026 / II. Quartal 2026 | 15. Juni |
| 10. Juli | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | Juni 2026 / II. Quartal 2026 | 13. Juli |
| 31. Juli | Steuererklärungen 2025 ohne Steuerberatung | Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Feststellungserklärungen | Keine Zahlungsschonfrist für die Abgabe |
| 10. August | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | Juli 2026 | 13. August |
| 17. August | Gewerbesteuer, Grundsteuer | III. Quartal 2026; Grundsteuer je nach Bescheid auch Halbjahres- oder Jahresbetrag | 20. August |
| 10. September | Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | August 2026 / III. Quartal 2026 | 14. September |
| 12. Oktober | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | September 2026 / III. Quartal 2026 | 15. Oktober |
| 10. November | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung | Oktober 2026 | 13. November |
| 16. November | Gewerbesteuer, Grundsteuer | IV. Quartal 2026 | 19. November |
| 10. Dezember | Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | November 2026 / IV. Quartal 2026 | 14. Dezember |
Hinweis: Für die Zusammenfassende Meldung gilt grundsätzlich der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer verschiebt die Umsatzsteuer-Voranmeldung regelmäßig um einen Monat, nicht jedoch die Zusammenfassende Meldung.
Welche Sonderfälle sollten Sie im Blick behalten?
Steuererklärungen 2025: Frist mit und ohne Steuerberater
Sind Sie zur Abgabe verpflichtet und reichen Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater ein, endet die Frist für 2025 am 31. Juli 2026. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen verlängert sich die Frist grundsätzlich auf den 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt.
Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer
Mit bewilligter Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatszahler müssen regelmäßig eine Sondervorauszahlung leisten.
Gewerbesteuer und Grundsteuer
Gewerbesteuer und Grundsteuer werden kommunal festgesetzt. Prüfen Sie deshalb immer den Bescheid Ihrer Gemeinde. Besonders bei Grundsteuer-Kleinbeträgen, Jahreszahlung oder abweichenden landesrechtlichen Regelungen können andere Zahlungsmodalitäten gelten.
Checkliste: So verpassen Sie keine Steuertermine
- Termine eintragen: Übernehmen Sie die relevanten Fälligkeiten direkt in Ihren Kalender.
- SEPA-Mandat prüfen: Für wiederkehrende Zahlungen reduziert ein Lastschriftmandat das Säumnisrisiko.
- Dauerfristverlängerung kontrollieren: Prüfen Sie, ob die Bewilligung für 2026 vorliegt und ob eine Sondervorauszahlung erforderlich ist.
- Bescheide abgleichen: Gewerbesteuer- und Grundsteuertermine immer mit dem Gemeinde- bzw. Steuerbescheid vergleichen.
- Unterlagen monatlich vorbereiten: Buchhaltung, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Lohnunterlagen rechtzeitig bereitstellen.
- Beratung frühzeitig einbinden: Bei Nachzahlungen, Liquiditätsengpässen oder Fristproblemen rechtzeitig mit der Kanzlei sprechen.
FAQ zu Steuerterminen 2026
Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 fällig?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben und zu zahlen. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 zu leisten?
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
Wann ist die Steuererklärung 2025 fällig?
Ohne steuerliche Beratung endet die Abgabefrist grundsätzlich am 31. Juli 2026. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist für 2025 grundsätzlich bis zum 1. März 2027.
Gilt die Zahlungsschonfrist auch für die Abgabe der Steuererklärung?
Nein. Die Schonfrist betrifft nur bestimmte Steuerzahlungen. Für die Abgabe von Steuererklärungen, Voranmeldungen oder Meldungen gibt es dadurch keine Verlängerung.
Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 2026 verschieben sich der Februar-, August- und Novembertermin wegen Wochenenden auf den nächsten Werktag.
Wann ist die Grundsteuer 2026 fällig?
Die Grundsteuer wird grundsätzlich vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Die dreitägige Schonfrist verhindert nur in bestimmten Fällen den Säumniszuschlag und ersetzt keine pünktliche Zahlung.
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Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Quellenverzeichnis
- Abgabenordnung: § 108 AO, Fristen und Termine; § 224 AO, Tag der Zahlung; § 240 AO, Säumniszuschläge. Rechtsstand: 02.07.2026.
- Einkommensteuergesetz: § 37 EStG, Einkommensteuer-Vorauszahlungen; § 41a EStG, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. Rechtsstand: 02.07.2026.
- Körperschaftsteuergesetz: § 31 KStG in Verbindung mit § 37 EStG. Rechtsstand: 02.07.2026.
- Umsatzsteuergesetz: § 18 UStG, Besteuerungsverfahren; § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung. Rechtsstand: 02.07.2026.
- Gewerbesteuergesetz: § 19 GewStG, Vorauszahlungen. Rechtsstand: 02.07.2026.
- Grundsteuergesetz: § 28 GrStG, Fälligkeit. Rechtsstand: 02.07.2026; landesrechtliche Abweichungen bei der Grundsteuer sind gesondert zu prüfen.
- Amtliche Steuerkalender der Finanzverwaltungen Sachsen und Nordrhein-Westfalen für die Terminberechnung 2026.