Aktualisiert zum Rechtsstand: 02.07.2026

Steuertermine 2026: Kalender, Fristen und Schonfristen

Mit unserem Steuertermine-2026-Kalender behalten Sie die wichtigsten Abgabe- und Zahlungstermine im Blick: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie die Abgabefrist für Steuererklärungen 2025.

Für Unternehmer, Arbeitgeber und Immobilienbesitzer Mit Zahlungsschonfrist Inklusive FAQ und Checkliste

Welche Steuertermine sind 2026 besonders wichtig?

10. Tag des Folgemonats

Regeltermin für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

Regeltermine für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Regeltermine für Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlungen; 2026 verschieben sich einzelne Termine wegen Wochenenden.

31. Juli 2026

Abgabefrist für Steuererklärungen 2025, wenn keine steuerliche Beratung beauftragt ist.

Steuerkalender 2026: Fristen, Feiertage und Ferien

Erstellen Sie einen Jahreskalender mit Steuerterminen, Sozialversicherungsfristen, gesetzlichen Feiertagen und Schulferien für Ihr Bundesland.

Kalendereinträge
Ferienstand: KMK, 9. Oktober 2025
Steuer-Tipp: Nutzen Sie für wiederkehrende Steuerzahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei wirksamem Mandat gilt die Zahlung grundsätzlich am Fälligkeitstag als entrichtet; damit reduzieren Sie das Risiko von Säumniszuschlägen erheblich.
Achtung / Häufiger Fehler: Die dreitägige Zahlungsschonfrist schützt nur vor Säumniszuschlägen bei bestimmten Zahlungsarten. Sie verlängert nicht die Abgabefrist für Voranmeldungen oder Steuererklärungen.

Steuertermine 2026 als Infografik

Die Grafik zeigt wiederkehrende Steuertermine für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Steuererklärungen. Steuertermine 2026 im Überblick Monatlich / quartalsweise Umsatzsteuer & Lohnsteuer meist am 10. des Folgemonats Quartalsweise ESt / KSt: 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.2026 Kommunale Steuern Gewerbesteuer & Grundsteuer Feb., Mai, Aug., Nov. Wichtigster Jahres-Termin: 31. Juli 2026: Steuererklärungen 2025 bei Abgabepflicht ohne Steuerberatung

Steuerkalender 2026: alle wichtigen Termine auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten bundesweit relevanten Steuertermine. Bei kommunalen Steuern, landesspezifischen Feiertagen und Sonderfällen kann es Abweichungen geben.

Steuertermine 2026 mit Zahlungsschonfrist
Termin 2026 Steuerart / Erklärung Betroffener Zeitraum Ende Zahlungsschonfrist
12. Januar Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2025 / IV. Quartal 2025; Lohnsteuer ggf. Jahreszahler 2025 15. Januar
10. Februar Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung Januar 2026; ggf. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung 13. Februar
16. Februar Gewerbesteuer, Grundsteuer I. Quartal 2026 19. Februar
10. März Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Februar 2026 / I. Quartal 2026 13. März
10. April Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung März 2026 / I. Quartal 2026 13. April
11. Mai Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung April 2026 14. Mai
15. Mai Gewerbesteuer, Grundsteuer II. Quartal 2026 18. Mai
10. Juni Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Mai 2026 / II. Quartal 2026 15. Juni
10. Juli Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung Juni 2026 / II. Quartal 2026 13. Juli
31. Juli Steuererklärungen 2025 ohne Steuerberatung Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Feststellungserklärungen Keine Zahlungsschonfrist für die Abgabe
10. August Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung Juli 2026 13. August
17. August Gewerbesteuer, Grundsteuer III. Quartal 2026; Grundsteuer je nach Bescheid auch Halbjahres- oder Jahresbetrag 20. August
10. September Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung August 2026 / III. Quartal 2026 14. September
12. Oktober Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung September 2026 / III. Quartal 2026 15. Oktober
10. November Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung Oktober 2026 13. November
16. November Gewerbesteuer, Grundsteuer IV. Quartal 2026 19. November
10. Dezember Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung November 2026 / IV. Quartal 2026 14. Dezember

Hinweis: Für die Zusammenfassende Meldung gilt grundsätzlich der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer verschiebt die Umsatzsteuer-Voranmeldung regelmäßig um einen Monat, nicht jedoch die Zusammenfassende Meldung.

Welche Sonderfälle sollten Sie im Blick behalten?

Steuererklärungen 2025: Frist mit und ohne Steuerberater

Sind Sie zur Abgabe verpflichtet und reichen Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater ein, endet die Frist für 2025 am 31. Juli 2026. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen verlängert sich die Frist grundsätzlich auf den 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt.

Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Mit bewilligter Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatszahler müssen regelmäßig eine Sondervorauszahlung leisten.

Gewerbesteuer und Grundsteuer

Gewerbesteuer und Grundsteuer werden kommunal festgesetzt. Prüfen Sie deshalb immer den Bescheid Ihrer Gemeinde. Besonders bei Grundsteuer-Kleinbeträgen, Jahreszahlung oder abweichenden landesrechtlichen Regelungen können andere Zahlungsmodalitäten gelten.

Wichtig: Eine verspätete Zahlung kann Säumniszuschläge auslösen. Nach § 240 AO beträgt der Säumniszuschlag grundsätzlich 1 % je angefangenem Monat auf den rückständigen, abgerundeten Steuerbetrag.

Checkliste: So verpassen Sie keine Steuertermine

  1. Termine eintragen: Übernehmen Sie die relevanten Fälligkeiten direkt in Ihren Kalender.
  2. SEPA-Mandat prüfen: Für wiederkehrende Zahlungen reduziert ein Lastschriftmandat das Säumnisrisiko.
  3. Dauerfristverlängerung kontrollieren: Prüfen Sie, ob die Bewilligung für 2026 vorliegt und ob eine Sondervorauszahlung erforderlich ist.
  4. Bescheide abgleichen: Gewerbesteuer- und Grundsteuertermine immer mit dem Gemeinde- bzw. Steuerbescheid vergleichen.
  5. Unterlagen monatlich vorbereiten: Buchhaltung, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Lohnunterlagen rechtzeitig bereitstellen.
  6. Beratung frühzeitig einbinden: Bei Nachzahlungen, Liquiditätsengpässen oder Fristproblemen rechtzeitig mit der Kanzlei sprechen.

FAQ zu Steuerterminen 2026

Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 fällig?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben und zu zahlen. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 zu leisten?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Wann ist die Steuererklärung 2025 fällig?

Ohne steuerliche Beratung endet die Abgabefrist grundsätzlich am 31. Juli 2026. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist für 2025 grundsätzlich bis zum 1. März 2027.

Gilt die Zahlungsschonfrist auch für die Abgabe der Steuererklärung?

Nein. Die Schonfrist betrifft nur bestimmte Steuerzahlungen. Für die Abgabe von Steuererklärungen, Voranmeldungen oder Meldungen gibt es dadurch keine Verlängerung.

Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026 fällig?

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. 2026 verschieben sich der Februar-, August- und Novembertermin wegen Wochenenden auf den nächsten Werktag.

Wann ist die Grundsteuer 2026 fällig?

Die Grundsteuer wird grundsätzlich vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Die dreitägige Schonfrist verhindert nur in bestimmten Fällen den Säumniszuschlag und ersetzt keine pünktliche Zahlung.

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Quellenverzeichnis

  • Abgabenordnung: § 108 AO, Fristen und Termine; § 224 AO, Tag der Zahlung; § 240 AO, Säumniszuschläge. Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Einkommensteuergesetz: § 37 EStG, Einkommensteuer-Vorauszahlungen; § 41a EStG, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Körperschaftsteuergesetz: § 31 KStG in Verbindung mit § 37 EStG. Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Umsatzsteuergesetz: § 18 UStG, Besteuerungsverfahren; § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung. Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Gewerbesteuergesetz: § 19 GewStG, Vorauszahlungen. Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Grundsteuergesetz: § 28 GrStG, Fälligkeit. Rechtsstand: 02.07.2026; landesrechtliche Abweichungen bei der Grundsteuer sind gesondert zu prüfen.
  • Amtliche Steuerkalender der Finanzverwaltungen Sachsen und Nordrhein-Westfalen für die Terminberechnung 2026.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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