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Stundenlohn berechnen

Stundenlohnrechner: Berechnen Sie jetzt schnell & einfach Ihren Stundenlohn


Stundenlohnrechner: Wissen Sie eigentlich wie hoch Ihr Stundenlohn ist? Mit diesem Rechner & Formel, lässt sich schnell und einfach der Stundenlohn berechnen. Mit dem Stundenlohnrechner können Sie Ihr Monatsgehalt, basierend auf Ihrem Stundenlohn und Ihrer Arbeitszeit, berechnen. Jetzt berechnen: Das verdienen Sie pro Stunde ...


Stundenlohn Rechner

 

Monatsgehalt (brutto) Euro
Arbeitszeit pro Woche Stunden


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Stundenlohn: Definition, Mindestlohn, Steuern & Sozialversicherung

Der Stundenlohn ist die Vergütung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Er ist arbeitsrechtlich grundsätzlich frei vereinbar – entscheidend ist jedoch, dass der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn pro Zeitstunde eingehalten wird.

Mindestlohn: Stundenlohn und Monatsvergütung richtig einordnen

Der Mindestlohn ist als Bruttolohn je Zeitstunde geschuldet. Wird statt eines Stundenlohns ein Monatsgehalt vereinbart, muss rechnerisch sichergestellt werden, dass die Vergütung im Abrechnungszeitraum geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden mindestens dem Mindestlohn entspricht.

Praxistipp: Eine Mindestlohnprüfung ist ohne belastbare Arbeitszeitdokumentation häufig nicht möglich.

Zu niedriger Stundenlohn: Unwirksamkeit und Nachzahlung

Wird ein zu niedriger Stundenlohn vereinbart, ist die Vergütungsabrede insoweit unwirksam. Arbeitnehmer haben regelmäßig einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zur rechtmäßigen Vergütung.

Lohnsteuer: Warum der Stundenlohn trotzdem wichtig ist

Lohnsteuerlich ist die Höhe des Stundenlohns zwar im Grundsatz „neutral“, sie wird aber als Bemessungsgrundlage relevant – insbesondere bei:

  • steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG (Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen),
  • Pauschalierungsgrenzen bei bestimmten Beschäftigungsformen (siehe unten).

Für steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG gilt: Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen; auf diesen Stundenlohn werden prozentuale Höchstgrenzen angewendet, bis zu denen Zuschläge steuerfrei bleiben.

Pauschalierung der Lohnsteuer: 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen

Bei bestimmten kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen ist die pauschale Lohnsteuer nur zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn 19 € je Arbeitsstunde nicht übersteigt.

Der Durchschnitt wird dabei typischerweise so ermittelt:

Durchschnittlicher Stundenlohn = Gesamtarbeitslohn im Zeitraum / tatsächlich geleistete Arbeitsstunden

Minijob: Keine Stundenlohngrenze – entscheidend ist die Entgeltgrenze

Bei geringfügig Beschäftigten (Minijob) gibt es im Gegensatz zu kurzfristigen Aushilfen keine Stundenlohngrenze für die Lohnsteuerpauschalierung. Auch Stundenlöhne über 19 € sind pauschalierungsfähig – maßgeblich ist, dass die monatliche Entgeltgrenze des Minijobs eingehalten wird.

Sozialversicherung & Entgeltersatzleistungen: Stundenlohn als Rechengröße

In der Sozialversicherung sowie bei Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld) wird häufig ein maßgeblicher Stundenlohn bzw. Regellohn aus dem regelmäßigen Entgelt und den regelmäßigen Arbeitsstunden abgeleitet. Der Stundenlohn ist hier also häufig eine zentrale Rechengröße für Anspruchs- und Leistungsberechnungen.

Werkvertrag/Baurecht: Stundenlohnarbeiten und Dokumentation

Im Werkvertrags- und Baurecht werden Stundenlohnarbeiten regelmäßig nach dokumentierten Lohnstunden abgerechnet. Auftraggeber können überhöhten Zeitaufwand angreifen, benötigen dafür jedoch in der Praxis zumindest Anhaltspunkte für Unwirtschaftlichkeit. Eine saubere Stundennachweisführung ist daher auch hier entscheidend.





Rechtsgrundlagen zum Thema: Stundenlohn

EStG 
EStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

LStR 
LStH 3b

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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