Rechtsstand: 1. Juli 2026
Stundenlohn berechnen: Monatsgehalt, Mindestlohn und Minijob richtig prüfen
Mit dem Stundenlohnrechner berechnen Sie schnell, wie viel Sie pro Stunde verdienen – oder welches Monatsgehalt sich aus Stundenlohn und Arbeitszeit ergibt.
Der Stundenlohn ist der Bruttolohn pro Arbeitsstunde. Er ist wichtig für Mindestlohnprüfung, Minijobs, Teilzeit, Aushilfsjobs, Zuschläge, Gehaltsvergleiche, Überstunden und die Frage, ob Ihr Monatsgehalt zur vereinbarten Arbeitszeit passt.
Stundenlohn berechnen
Geben Sie Monatsgehalt und Wochenarbeitszeit ein, um den rechnerischen Stundenlohn zu ermitteln. Alternativ können Sie aus Stundenlohn und Arbeitszeit das Monatsgehalt berechnen.
Stundenlohn Rechner
Formel: Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen
Bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit wird häufig mit dem Faktor 13 / 3 gerechnet. Dieser Faktor entspricht durchschnittlich 4,333 Wochen pro Monat.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer verdient 3.200 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden. Die durchschnittlichen Monatsstunden betragen 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden. Der Stundenlohn beträgt 3.200 € ÷ 173,33 = 18,46 € brutto.
| Berechnungsschritt | Formel | Ergebnis |
|---|---|---|
| Monatsstunden | 40 × 13 ÷ 3 | 173,33 Stunden |
| Stundenlohn | 3.200 € ÷ 173,33 | 18,46 € brutto |
Was ist der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ist die Vergütung pro Arbeitsstunde. In Arbeitsverträgen wird er häufig ausdrücklich genannt. Bei Monatsgehältern muss er rechnerisch aus Monatsentgelt und Arbeitszeit ermittelt werden.
- Gehaltsvergleich,
- Mindestlohnprüfung,
- Überstundenbewertung,
- Minijob-Arbeitszeit,
- Zuschläge und Sonderzahlungen.
- Lohnabrechnung,
- Arbeitszeitdokumentation,
- Minijob-Planung,
- Pauschalierung der Lohnsteuer,
- Kalkulation von Personalkosten.
Mindestlohn 2026: Stundenlohn richtig prüfen
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Tarifliche oder branchenspezifische Mindestlöhne können höher sein.
| Zeitraum | Gesetzlicher Mindestlohn | Hinweis |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € brutto je Stunde | Bis 31.12.2025. |
| ab 01.01.2026 | 13,90 € brutto je Stunde | Aktueller Mindestlohn 2026. |
| ab 01.01.2027 | 14,60 € brutto je Stunde | Bereits angekündigte nächste Stufe. |
Zu niedriger Stundenlohn: Unwirksamkeit und Nachzahlung
Wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, ist die Vergütungsabrede insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können grundsätzlich die Differenz zum Mindestlohn verlangen. Arbeitgeber riskieren außerdem Prüfungen, Nachzahlungen und Bußgelder.
Minijob 2026: Stundenlohn und 603-€-Grenze
Bei Minijobs ist nicht der Stundenlohn begrenzt, sondern das regelmäßige monatliche Entgelt. 2026 beträgt die Minijob-Grenze 603 € monatlich. Bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 € sind rechnerisch bis zu 43,38 Stunden pro Monat möglich.
| Stundenlohn | Maximale Monatsstunden bei 603 € | Einordnung |
|---|---|---|
| 13,90 € | 43,38 Stunden | Mindestlohn 2026. |
| 14,00 € | 43,07 Stunden | Leicht über Mindestlohn. |
| 15,00 € | 40,20 Stunden | Höherer Stundenlohn reduziert mögliche Monatsstunden. |
| 20,00 € | 30,15 Stunden | Auch möglich, wenn die Entgeltgrenze eingehalten wird. |
Lohnsteuer: Warum der Stundenlohn wichtig ist
Der Stundenlohn ist lohnsteuerlich vor allem bei Zuschlägen wichtig. Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG setzen voraus, dass sie für tatsächlich geleistete begünstigte Zeiten zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.
| Zuschlag | Steuerfrei bis | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 25 % des Grundlohns | Grundlohn je Stunde, steuerlich höchstens 50 €. |
| Sonntagsarbeit | 50 % des Grundlohns | Nur für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit. |
| Gesetzliche Feiertage / 31.12. ab 14 Uhr | 125 % des Grundlohns | Besondere Feiertagsregelung beachten. |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5. | 150 % des Grundlohns | Höchstsatz nach § 3b EStG. |
Pauschalierung: 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen
Bei bestimmten kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Diese Pauschalierung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 19 € je Arbeitsstunde übersteigt.
| Beschäftigungsart | Stundenlohngrenze? | Wichtig |
|---|---|---|
| Kurzfristige Aushilfsbeschäftigung nach § 40a Abs. 1 EStG | 19 € durchschnittlich je Stunde | Für Pauschalierung relevant. |
| Geringfügig entlohnter Minijob | Keine 19-€-Grenze | Entscheidend ist die 603-€-Grenze im Jahr 2026. |
Sozialversicherung und Entgeltersatzleistungen
Der Stundenlohn ist auch in der Sozialversicherung eine wichtige Rechengröße. Er kann bei Arbeitszeitkonten, Minijobs, Übergangsbereich, Entgeltfortzahlung, Kurzarbeit, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen relevant werden.
Stundenlohn für Selbstständige: nicht mit Arbeitnehmerlohn verwechseln
Selbstständige sollten nicht nur die eigene Arbeitszeit vergüten, sondern auch Betriebsausgaben, Ausfallzeiten, Urlaub, Krankheit, Akquise, Weiterbildung, Versicherungen, Steuern und Gewinn berücksichtigen. Der gewünschte Unternehmer-Stundensatz liegt deshalb meist deutlich über einem Arbeitnehmer-Stundenlohn.
Werkvertrag und Stundenlohnarbeiten
Im Werkvertrags- und Baubereich werden Stundenlohnarbeiten regelmäßig nach dokumentierten Lohnstunden abgerechnet. Entscheidend sind klare Vereinbarung, nachvollziehbare Stundenzettel, Leistungsbeschreibung und zeitnahe Freigabe.
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Checkliste: Stundenlohn richtig berechnen
- Monatsbrutto oder Jahresbrutto korrekt erfassen.
- Regelmäßige Wochenarbeitszeit prüfen.
- Durchschnittliche Monatsstunden mit Wochenstunden × 13 ÷ 3 berechnen.
- Bruttostundenlohn aus Monatsbrutto und Monatsstunden ermitteln.
- Mindestlohn 2026 von 13,90 € prüfen.
- Bei Minijobs 603-€-Grenze und maximale Monatsstunden beachten.
- Überstunden, Bereitschaft, Zuschläge und Sonderzahlungen gesondert prüfen.
- Bei § 3b-Zuschlägen Grundlohn je Stunde berechnen und 50-€-Grenze beachten.
- Bei kurzfristigen Aushilfen 19-€-Grenze für Pauschalierung prüfen.
- Arbeitszeiten dokumentieren und Unterlagen aufbewahren.
FAQ: Stundenlohn berechnen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch Ihre durchschnittlichen Monatsstunden. Bei 40 Wochenstunden sind das 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Monatsstunden.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?
Der Bruttostundenlohn ist der arbeitsvertragliche Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzügen rechnerisch pro Stunde übrig bleibt.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Bei 603 € Minijob-Grenze und 13,90 € Mindestlohn sind rechnerisch 43,38 Stunden pro Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn sinkt die mögliche Stundenzahl.
Gilt die 19-€-Grenze für alle Minijobs?
Nein. Die 19-€-Grenze betrifft die Pauschalierung bestimmter kurzfristiger Aushilfsbeschäftigungen. Für geringfügig entlohnte Minijobs ist die Entgeltgrenze entscheidend.
Warum ist der Stundenlohn für steuerfreie Zuschläge wichtig?
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind nur innerhalb bestimmter Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Dafür muss der Grundlohn in einen Stundenlohn umgerechnet werden.
Was passiert, wenn der Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt?
Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können regelmäßig die Differenz verlangen; Arbeitgeber riskieren Nachzahlungen und Sanktionen.
Stundenlohn prüfen und Gehalt richtig einordnen
Ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Aushilfe oder Selbstständigkeit: Der Stundenlohn zeigt, was Ihre Arbeit wirklich wert ist und ob Mindestlohn, Steuerregeln und Abgaben korrekt berücksichtigt werden.
So erkennen Sie Unterzahlungen, Fehlkalkulationen und steuerliche Stolperfallen schneller.
Weitere hilfreiche Rechner
- Stundenverrechnungssatz berechnen
- Gehaltsrechner
- Mindestlohn-Rechner
- Arbeitskraft berechnen
- Arbeitstage berechnen
- Weitere Steuerrechner
Quellen und Rechtsstand
- § 1 MiLoG, Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns; Rechtsstand: 01.07.2026.
- Bundesregierung, Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto je Stunde ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027; Stand: 01.07.2026.
- § 3 MiLoG, Unabdingbarkeit des Mindestlohns; Vereinbarungen unterhalb des Mindestlohns sind insoweit unwirksam; Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 17 MiLoG, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für bestimmte Arbeitgeber; Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung und dynamische Geringfügigkeitsgrenze; 2026: 603 € monatlich; Rechtsstand: 01.07.2026.
- Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze: 603 € ab 01.01.2026 und 43,38 Stunden bei Mindestlohn 13,90 €; Stand: 01.07.2026.
- § 3b EStG, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit; Grundlohn höchstens 50 € je Stunde; Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 40a EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte; 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen; Rechtsstand: 01.07.2026.
- Deutsche Rentenversicherung, Hinweise zu steuerfreien SFN-Zuschlägen und Sozialversicherung; beitragsrechtliche Besonderheiten prüfen.