Rechtsstand: 1. Juli 2026

Stundenlohn berechnen: Monatsgehalt, Mindestlohn und Minijob richtig prüfen

Stundenlohn berechnen mit Stundenlohnrechner

Mit dem Stundenlohnrechner berechnen Sie schnell, wie viel Sie pro Stunde verdienen – oder welches Monatsgehalt sich aus Stundenlohn und Arbeitszeit ergibt.

Der Stundenlohn ist der Bruttolohn pro Arbeitsstunde. Er ist wichtig für Mindestlohnprüfung, Minijobs, Teilzeit, Aushilfsjobs, Zuschläge, Gehaltsvergleiche, Überstunden und die Frage, ob Ihr Monatsgehalt zur vereinbarten Arbeitszeit passt.

13,90 € Mindestlohn Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Stunde.
603 € Minijob-Grenze 2026 liegt die monatliche Minijob-Grenze bei 603 €.
43,38 Stunden Beim Mindestlohn sind im Minijob 2026 rechnerisch bis zu 43,38 Monatsstunden möglich.
50 € Grundlohn Für steuerfreie SFN-Zuschläge ist der Grundlohn nach § 3b EStG steuerlich gedeckelt.

Stundenlohn berechnen

Geben Sie Monatsgehalt und Wochenarbeitszeit ein, um den rechnerischen Stundenlohn zu ermitteln. Alternativ können Sie aus Stundenlohn und Arbeitszeit das Monatsgehalt berechnen.

Stundenlohn Rechner

 

Monatsgehalt (brutto) Euro
Arbeitszeit pro Woche Stunden

Steuer-Tipp: Nutzen Sie Ihren Stundenlohn nicht nur für Gehaltsvergleiche. Er hilft auch dabei, den Wert von Überstunden, Nebentätigkeiten, Minijobs, Zuschlägen und beruflicher Zusatzarbeit realistisch einzuschätzen.

Formel: Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen

Bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit wird häufig mit dem Faktor 13 / 3 gerechnet. Dieser Faktor entspricht durchschnittlich 4,333 Wochen pro Monat.

Durchschnittliche Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3 Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ durchschnittliche Monatsstunden Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer verdient 3.200 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden. Die durchschnittlichen Monatsstunden betragen 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden. Der Stundenlohn beträgt 3.200 € ÷ 173,33 = 18,46 € brutto.

Berechnungsschritt Formel Ergebnis
Monatsstunden 40 × 13 ÷ 3 173,33 Stunden
Stundenlohn 3.200 € ÷ 173,33 18,46 € brutto
Die Infografik zeigt die Schritte vom Monatsgehalt über Wochenstunden und Monatsstunden bis zum Stundenlohn. Monatsgehalt z. B. 3.200 € brutto Monatsstunden Wochenstunden × 13 ÷ 3 Stundenlohn Monatsgehalt ÷ Monatsstunden Wichtig: Brutto mit Brutto und Netto mit Netto vergleichen Mindestlohn, Verträge und Zuschläge beziehen sich regelmäßig auf Bruttowerte.

Was ist der Stundenlohn?

Der Stundenlohn ist die Vergütung pro Arbeitsstunde. In Arbeitsverträgen wird er häufig ausdrücklich genannt. Bei Monatsgehältern muss er rechnerisch aus Monatsentgelt und Arbeitszeit ermittelt werden.

Wichtig für Arbeitnehmer
  • Gehaltsvergleich,
  • Mindestlohnprüfung,
  • Überstundenbewertung,
  • Minijob-Arbeitszeit,
  • Zuschläge und Sonderzahlungen.
Wichtig für Arbeitgeber
  • Lohnabrechnung,
  • Arbeitszeitdokumentation,
  • Minijob-Planung,
  • Pauschalierung der Lohnsteuer,
  • Kalkulation von Personalkosten.

Mindestlohn 2026: Stundenlohn richtig prüfen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Tarifliche oder branchenspezifische Mindestlöhne können höher sein.

Zeitraum Gesetzlicher Mindestlohn Hinweis
2025 12,82 € brutto je Stunde Bis 31.12.2025.
ab 01.01.2026 13,90 € brutto je Stunde Aktueller Mindestlohn 2026.
ab 01.01.2027 14,60 € brutto je Stunde Bereits angekündigte nächste Stufe.
Mindestlohnprüfung bei Monatsgehalt: rechnerischer Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ tatsächlich vergütete Arbeitsstunden Ergebnis muss mindestens dem gesetzlichen oder höheren tariflichen Mindestlohn entsprechen.
Achtung / häufiger Fehler: Ein Monatsgehalt kann auf den ersten Blick angemessen wirken, aber bei vielen Arbeitsstunden rechnerisch unter den Mindestlohn fallen. Entscheidend ist der Bruttolohn je Zeitstunde.

Zu niedriger Stundenlohn: Unwirksamkeit und Nachzahlung

Wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, ist die Vergütungsabrede insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können grundsätzlich die Differenz zum Mindestlohn verlangen. Arbeitgeber riskieren außerdem Prüfungen, Nachzahlungen und Bußgelder.

Praxis-Hinweis: Dokumentieren Sie Arbeitszeiten sauber. Ohne belastbare Aufzeichnungen lassen sich Mindestlohn, Überstunden, Minijob-Grenze und Zuschläge häufig nicht sicher prüfen.

Minijob 2026: Stundenlohn und 603-€-Grenze

Bei Minijobs ist nicht der Stundenlohn begrenzt, sondern das regelmäßige monatliche Entgelt. 2026 beträgt die Minijob-Grenze 603 € monatlich. Bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 € sind rechnerisch bis zu 43,38 Stunden pro Monat möglich.

Stundenlohn Maximale Monatsstunden bei 603 € Einordnung
13,90 € 43,38 Stunden Mindestlohn 2026.
14,00 € 43,07 Stunden Leicht über Mindestlohn.
15,00 € 40,20 Stunden Höherer Stundenlohn reduziert mögliche Monatsstunden.
20,00 € 30,15 Stunden Auch möglich, wenn die Entgeltgrenze eingehalten wird.
Steuer-Tipp: Die 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen ist keine allgemeine Minijob-Grenze. Ein Minijob kann auch mit mehr als 19 € Stundenlohn bestehen, wenn die 603-€-Grenze eingehalten wird.

Lohnsteuer: Warum der Stundenlohn wichtig ist

Der Stundenlohn ist lohnsteuerlich vor allem bei Zuschlägen wichtig. Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG setzen voraus, dass sie für tatsächlich geleistete begünstigte Zeiten zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.

Zuschlag Steuerfrei bis Bemessungsgrundlage
Nachtarbeit 25 % des Grundlohns Grundlohn je Stunde, steuerlich höchstens 50 €.
Sonntagsarbeit 50 % des Grundlohns Nur für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit.
Gesetzliche Feiertage / 31.12. ab 14 Uhr 125 % des Grundlohns Besondere Feiertagsregelung beachten.
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5. 150 % des Grundlohns Höchstsatz nach § 3b EStG.
Grundlohn nach § 3b EStG: laufender Arbeitslohn für den Lohnzahlungszeitraum ÷ regelmäßige Arbeitsstunden = Grundlohn je Stunde Steuerliche Obergrenze: 50 € je Stunde

Pauschalierung: 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen

Bei bestimmten kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Diese Pauschalierung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 19 € je Arbeitsstunde übersteigt.

Beschäftigungsart Stundenlohngrenze? Wichtig
Kurzfristige Aushilfsbeschäftigung nach § 40a Abs. 1 EStG 19 € durchschnittlich je Stunde Für Pauschalierung relevant.
Geringfügig entlohnter Minijob Keine 19-€-Grenze Entscheidend ist die 603-€-Grenze im Jahr 2026.

Sozialversicherung und Entgeltersatzleistungen

Der Stundenlohn ist auch in der Sozialversicherung eine wichtige Rechengröße. Er kann bei Arbeitszeitkonten, Minijobs, Übergangsbereich, Entgeltfortzahlung, Kurzarbeit, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen relevant werden.

Wichtig: Bruttostundenlohn, regelmäßiges Arbeitsentgelt und tatsächlich geleistete Arbeitszeit müssen zusammenpassen. Fehler können zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Stundenlohn für Selbstständige: nicht mit Arbeitnehmerlohn verwechseln

Selbstständige sollten nicht nur die eigene Arbeitszeit vergüten, sondern auch Betriebsausgaben, Ausfallzeiten, Urlaub, Krankheit, Akquise, Weiterbildung, Versicherungen, Steuern und Gewinn berücksichtigen. Der gewünschte Unternehmer-Stundensatz liegt deshalb meist deutlich über einem Arbeitnehmer-Stundenlohn.

Orientierung für Selbstständige: notwendiger Jahresumsatz ÷ abrechenbare Jahresstunden = erforderlicher Stundensatz

Werkvertrag und Stundenlohnarbeiten

Im Werkvertrags- und Baubereich werden Stundenlohnarbeiten regelmäßig nach dokumentierten Lohnstunden abgerechnet. Entscheidend sind klare Vereinbarung, nachvollziehbare Stundenzettel, Leistungsbeschreibung und zeitnahe Freigabe.

Achtung: „Stundenlohn“ im Arbeitsvertrag und „Stundenlohnarbeiten“ im Werkvertrag sind nicht dasselbe. Arbeitnehmer erhalten Lohn für Arbeitszeit; Werkunternehmer rechnen eine vereinbarte Leistung oder Stundenlohnarbeiten ab.

Downloads

Checkliste: Stundenlohn richtig berechnen

  • Monatsbrutto oder Jahresbrutto korrekt erfassen.
  • Regelmäßige Wochenarbeitszeit prüfen.
  • Durchschnittliche Monatsstunden mit Wochenstunden × 13 ÷ 3 berechnen.
  • Bruttostundenlohn aus Monatsbrutto und Monatsstunden ermitteln.
  • Mindestlohn 2026 von 13,90 € prüfen.
  • Bei Minijobs 603-€-Grenze und maximale Monatsstunden beachten.
  • Überstunden, Bereitschaft, Zuschläge und Sonderzahlungen gesondert prüfen.
  • Bei § 3b-Zuschlägen Grundlohn je Stunde berechnen und 50-€-Grenze beachten.
  • Bei kurzfristigen Aushilfen 19-€-Grenze für Pauschalierung prüfen.
  • Arbeitszeiten dokumentieren und Unterlagen aufbewahren.

FAQ: Stundenlohn berechnen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?

Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch Ihre durchschnittlichen Monatsstunden. Bei 40 Wochenstunden sind das 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Monatsstunden.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?

Der Bruttostundenlohn ist der arbeitsvertragliche Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzügen rechnerisch pro Stunde übrig bleibt.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?

Bei 603 € Minijob-Grenze und 13,90 € Mindestlohn sind rechnerisch 43,38 Stunden pro Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn sinkt die mögliche Stundenzahl.

Gilt die 19-€-Grenze für alle Minijobs?

Nein. Die 19-€-Grenze betrifft die Pauschalierung bestimmter kurzfristiger Aushilfsbeschäftigungen. Für geringfügig entlohnte Minijobs ist die Entgeltgrenze entscheidend.

Warum ist der Stundenlohn für steuerfreie Zuschläge wichtig?

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind nur innerhalb bestimmter Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Dafür muss der Grundlohn in einen Stundenlohn umgerechnet werden.

Was passiert, wenn der Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt?

Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können regelmäßig die Differenz verlangen; Arbeitgeber riskieren Nachzahlungen und Sanktionen.

Stundenlohn prüfen und Gehalt richtig einordnen

Ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Aushilfe oder Selbstständigkeit: Der Stundenlohn zeigt, was Ihre Arbeit wirklich wert ist und ob Mindestlohn, Steuerregeln und Abgaben korrekt berücksichtigt werden.

So erkennen Sie Unterzahlungen, Fehlkalkulationen und steuerliche Stolperfallen schneller.

Weitere hilfreiche Rechner

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder der zuständigen Einzugsstelle.

Quellen und Rechtsstand

  • § 1 MiLoG, Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Bundesregierung, Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto je Stunde ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027; Stand: 01.07.2026.
  • § 3 MiLoG, Unabdingbarkeit des Mindestlohns; Vereinbarungen unterhalb des Mindestlohns sind insoweit unwirksam; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 17 MiLoG, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für bestimmte Arbeitgeber; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung und dynamische Geringfügigkeitsgrenze; 2026: 603 € monatlich; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze: 603 € ab 01.01.2026 und 43,38 Stunden bei Mindestlohn 13,90 €; Stand: 01.07.2026.
  • § 3b EStG, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit; Grundlohn höchstens 50 € je Stunde; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 40a EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte; 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Hinweise zu steuerfreien SFN-Zuschlägen und Sozialversicherung; beitragsrechtliche Besonderheiten prüfen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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