Stundenlohn berechnen
Stundenlohnrechner: Berechnen Sie jetzt schnell & einfach Ihren Stundenlohn
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Stundenlohn Rechner
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Stundenlohn: Definition, Mindestlohn, Steuern & Sozialversicherung
Der Stundenlohn ist die Vergütung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Er ist arbeitsrechtlich grundsätzlich frei vereinbar – entscheidend ist jedoch, dass der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn pro Zeitstunde eingehalten wird.
Kurzüberblick:
- Mindestlohn: Stundenlohn und Monatslohn richtig prüfen
- Zu niedriger Stundenlohn: Rechtsfolgen & Nachzahlung
- Lohnsteuer: Bedeutung des Stundenlohns (z. B. § 3b EStG)
- Pauschalierung: 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen
- Minijob: Keine Stundenlohngrenze, aber Entgeltgrenze
- Sozialversicherung & Entgeltersatzleistungen
- Werkvertrag/Baurecht: Abrechnung nach Stundenlohnarbeiten
Mindestlohn: Stundenlohn und Monatsvergütung richtig einordnen
Der Mindestlohn ist als Bruttolohn je Zeitstunde geschuldet. Wird statt eines Stundenlohns ein Monatsgehalt vereinbart, muss rechnerisch sichergestellt werden, dass die Vergütung im Abrechnungszeitraum geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden mindestens dem Mindestlohn entspricht.
Praxistipp: Eine Mindestlohnprüfung ist ohne belastbare Arbeitszeitdokumentation häufig nicht möglich.
Zu niedriger Stundenlohn: Unwirksamkeit und Nachzahlung
Wird ein zu niedriger Stundenlohn vereinbart, ist die Vergütungsabrede insoweit unwirksam. Arbeitnehmer haben regelmäßig einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zur rechtmäßigen Vergütung.
Lohnsteuer: Warum der Stundenlohn trotzdem wichtig ist
Lohnsteuerlich ist die Höhe des Stundenlohns zwar im Grundsatz „neutral“, sie wird aber als Bemessungsgrundlage relevant – insbesondere bei:
- steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG (Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen),
- Pauschalierungsgrenzen bei bestimmten Beschäftigungsformen (siehe unten).
Für steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG gilt: Der Grundlohn ist in einen Stundenlohn umzurechnen; auf diesen Stundenlohn werden prozentuale Höchstgrenzen angewendet, bis zu denen Zuschläge steuerfrei bleiben.
Pauschalierung der Lohnsteuer: 19-€-Grenze bei kurzfristigen Aushilfen
Bei bestimmten kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen ist die pauschale Lohnsteuer nur zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn 19 € je Arbeitsstunde nicht übersteigt.
Der Durchschnitt wird dabei typischerweise so ermittelt:
Durchschnittlicher Stundenlohn = Gesamtarbeitslohn im Zeitraum / tatsächlich geleistete Arbeitsstunden
Minijob: Keine Stundenlohngrenze – entscheidend ist die Entgeltgrenze
Bei geringfügig Beschäftigten (Minijob) gibt es im Gegensatz zu kurzfristigen Aushilfen keine Stundenlohngrenze für die Lohnsteuerpauschalierung. Auch Stundenlöhne über 19 € sind pauschalierungsfähig – maßgeblich ist, dass die monatliche Entgeltgrenze des Minijobs eingehalten wird.
Sozialversicherung & Entgeltersatzleistungen: Stundenlohn als Rechengröße
In der Sozialversicherung sowie bei Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld) wird häufig ein maßgeblicher Stundenlohn bzw. Regellohn aus dem regelmäßigen Entgelt und den regelmäßigen Arbeitsstunden abgeleitet. Der Stundenlohn ist hier also häufig eine zentrale Rechengröße für Anspruchs- und Leistungsberechnungen.
Werkvertrag/Baurecht: Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
Im Werkvertrags- und Baurecht werden Stundenlohnarbeiten regelmäßig nach dokumentierten Lohnstunden abgerechnet. Auftraggeber können überhöhten Zeitaufwand angreifen, benötigen dafür jedoch in der Praxis zumindest Anhaltspunkte für Unwirtschaftlichkeit. Eine saubere Stundennachweisführung ist daher auch hier entscheidend.
Top Stundenlohn
Rechtsgrundlagen zum Thema: Stundenlohn
EStGEStG § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
LStR
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