Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Stundensatz berechnen

Stundensatz: Der Stundensatz wird auch Stundenverrechnungssatz genannt. Der Stundenverrechnungssatz ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Kosten- und Kalkulationgröße in Unternehmen.



Was versteht man unter einem Stundenverrechnungssatz?

Stundensatz

Ein Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Unternehmen für die geleistete Arbeit pro Stunde berechnet. Er wird verwendet, um die Kosten der Arbeit zu decken und einen Gewinn zu erzielen. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Unternehmen für die geleistete Arbeit pro Stunde berechnet.

Der Stundenverrechnungssatz ist ein wichtiger Faktor für die Kalkulation Ihrer Preise. Wenn Sie ihn richtig berechnen, können Sie sicherstellen, dass Sie für Ihre Arbeit angemessen bezahlt werden.

Der Stundenverrechnungssatz kann je nach Branche, Erfahrung des Mitarbeiters und dem Standort des Unternehmens variieren. In der Regel sind die Stundenverrechnungssätze in Branchen mit hohen Qualifikationsanforderungen und hohen Gehaltsstufen höher als in Branchen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen und niedrigen Gehaltsstufen.

Es ist wichtig, den Stundenverrechnungssatz korrekt zu berechnen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen angemessen für die geleistete Arbeit bezahlt wird. Ein zu niedriger Stundenverrechnungssatz kann dazu führen, dass das Unternehmen Verluste macht, während ein zu hoher Stundenverrechnungssatz dazu führen kann, dass Kunden abgeschreckt werden.


Wie berechnet man den Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenverrechnungssatz wird berechnet, indem die Gesamtkosten der Arbeit durch die Anzahl der geleisteten Stunden geteilt werden. Die Gesamtkosten der Arbeit umfassen die folgenden Bestandteile:

  • Löhne und Gehälter: Dies sind die Kosten für die Mitarbeiter, die die Arbeit leisten. Sie umfassen den Grundlohn, Zuschläge, Boni und andere Leistungen.
  • Materialien und Ausrüstung: Dies sind die Kosten für die Materialien und Ausrüstung, die für die Arbeit benötigt werden. Dazu gehören Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und andere Gegenstände.
  • Versicherung: Dies sind die Kosten für die Versicherung der Mitarbeiter und der Ausrüstung. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und andere Versicherungen.
  • Verwaltung: Dies sind die Kosten für die Verwaltung des Unternehmens, einschließlich der Kosten für die Buchhaltung, die Buchhaltung, das Marketing und andere Aufgaben.

Zusätzlich zu diesen Kosten kann der Stundenverrechnungssatz auch einen Gewinnzuschlag enthalten. Der Gewinnzuschlag ist der Betrag, den das Unternehmen erwirtschaften möchte, um die Kosten seiner Investitionen und die Risiken seines Geschäfts zu decken.

Um den Stundenverrechnungssatz zu berechnen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Entnehmen Sie Ihre Jahreskosten Ihrer letzten Gewinnermittlung. Dazu gehören deine Fixkosten (z. B. Miete, Versicherungen, Gehälter) und deine variablen Kosten (z. B. Materialkosten, Reisekosten).
  2. Schätzen Sie Ihre Jahresleistung. Das ist die Zeit, die Sie voraussichtlich produktiv beim Kunden arbeiten werden.
  3. Teilen Sie Ihre Jahreskosten + einem angestrebten Gewinn durch Ihre Arbeitszeit.
  4. Das Ergebnis ist Ihr Stundenverrechnungssatz.

Online-Rechner zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes: Berechnen Sie jetzt schnell & einfach Ihren Stundenverrechnungssatz

Stundenverrechnungssatz

Arbeitszeit/ Tag (Stunden)Stunden
Arbeitstage pro Monat Tage

Urlaubstage pro JahrTage
Feiertage pro JahrTage

Effektivzeit (verkaufte Zeit) %

Lebenshaltungskosten (incl. Einkommenssteuer) pro MonatEuro
Fixkosten Unternehmen pro MonatEuro

Gewinnzuschlag%
Umsatzsteuer%



Beispiel:

  • Jahreskosten: 20.000 € + Gewinn: 80.000 € = 100.000 €
  • Jahresleistung: 2.000 Stunden
  • Stundenverrechnungssatz: 100.000 €/ 2.000 Stunden = € 50 €/Stunde

Hier sind einige Tipps für die Berechnung Ihres Stundenverrechnungssatzes:

  • Vergleichen Sie Ihren Stundensatz mit anderen Anbietern in Ihrer Branche.
  • Berücksichtigen Sie die Qualität Ihrer Arbeit und die Erfahrung, die Sie mitbringen.
  • Seien Sie bereit, Ihren Stundensatz ggf. zu verhandeln, wenn Sie einen großen Auftrag an Land ziehen.

Ihr Stundenverrechnungssatz sollte so hoch sein, dass er Ihre Kosten deckt und Ihnen einen angemessenen Gewinn einbringt. Sie sollten jedoch auch darauf achten, dass Ihr Stundensatz nicht zu hoch ist, so dass nicht genügend Kunden gefunden werden.

Berechnung + Rechner Stundenverrechnungssatz
1/2


Excel-Tool zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes

Berechnung Stundenverrechnungssatz
1/2


Abrechenbare Arbeitszeit

Die Anzahl der Stunden, die einem Kunden pro Jahr in Rechnung gestellt werden können, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Art des Geschäfts, der Branchenstandards und der Vereinbarungen mit dem Kunden.

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr in Deutschland beträgt 1.560 Stunden. Dies entspricht einer 39-Stunden-Woche bei 52 Wochen im Jahr. Die tatsächliche Arbeitszeit kann jedoch je nach Beruf und Branche variieren. So arbeiten beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte in der Regel mehr als 40 Stunden pro Woche, während Angestellte in Büros oft weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

In der Regel können Unternehmen jedoch 40 Stunden pro Woche an Kunden in Rechnung stellen. Dies entspricht 2.080 Stunden pro Jahr. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise können Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind, möglicherweise weniger als 40 Stunden pro Woche an Kunden in Rechnung stellen. Dies liegt daran, dass sie möglicherweise nicht die gleiche Menge an Arbeitszeit benötigen, um Kundendienst zu leisten oder Projekte abzuschließen.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Anzahl der Stunden, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden können, nur eine Richtlinie ist. Unternehmen sollten ihre individuellen Umstände berücksichtigen und entscheiden, wie viele Stunden sie ihren Kunden in Rechnung stellen möchten.

Hier sind einige Tipps, wie Sie die Anzahl der Stunden bestimmen können, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen können:

  • Berücksichtigen Sie die Art Ihres Geschäfts. Einige Branchen haben strengere Branchenstandards als andere. Beispielsweise müssen Unternehmen im Gesundheitswesen möglicherweise mehr als 40 Stunden pro Woche an Kunden in Rechnung stellen, um die Standards der Gesundheitsbehörde einzuhalten.
  • Bestimmen Sie die Vereinbarungen mit dem Kunden. Einige Kunden sind möglicherweise bereit, mehr zu zahlen, wenn Sie ihnen mehr Zeit zur Verfügung stellen. Andere Kunden sind möglicherweise nur bereit, für die tatsächlich geleistete Arbeit zu bezahlen.
  • Seien Sie realistisch. Stellen Sie sicher, dass Sie nur so viele Stunden in Rechnung stellen, wie Sie tatsächlich gearbeitet haben. Wenn Sie zu viele Stunden in Rechnung stellen, kann dies zu Problemen mit Ihren Kunden führen.
  • Seien Sie flexibel. Wenn ein Kunde eine Sonderanfrage hat, seien Sie bereit, flexibel zu sein. Beispielsweise können Sie dem Kunden anbieten, ihm mehr Zeit in Rechnung zu stellen, wenn er dringend Hilfe benötigt.

Lohnstundensatzrechnung für Handwerksbetriebe und Dienstleister

Die Höhe des Stundenlohns, den Sie verlangen können, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. Ihrer Erfahrung, Ihren Fähigkeiten, dem Standort Ihres Unternehmens und der Art der Arbeit, die Sie anbieten.

Als Faustregel gilt, dass Sie mindestens den Durchschnittslohn in Ihrer Branche verlangen sollten. Sie können auch mehr verlangen, wenn Sie über besondere Fähigkeiten oder Erfahrung verfügen, die für Ihren Kunden von Wert sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Sie verlangen sollen, können Sie sich online oder in Branchenverbänden über die durchschnittlichen Stundenlöhne informieren. Sie können auch mit anderen Freelancern in Ihrer Branche sprechen, um ihre Erfahrungen zu hören.

Hier sind einige Tipps, wie Sie einen angemessenen Stundenlohn für Ihre Freiberuflichkeitstätigkeiten festlegen können:

  • Berücksichtigen Sie Ihre Erfahrung, Ihre Fähigkeiten und Ihre Ausbildung.
  • Berücksichtigen Sie den Standort Ihres Unternehmens.
  • Berücksichtigen Sie die Art der Arbeit, die Sie anbieten.
  • Vergleichen Sie sich mit anderen Freelancern in Ihrer Branche.
  • Seien Sie bereit, zu verhandeln.

Arbeitszeit
A. Produktive Arbeitszeit ermitteln
1. Arbeitszeit ermitteln




Kalendertage
365,0
- Samstage
52,0
- Sonntage
52,0
- Feiertage (Regelungen in Bundesländern berücksichtigen)
10,0
- Urlaubstage
30,0
- Krankheitstage (Durchschnittswerte Betrieb oder Branche)
8,0
- sonstige Abwesenheitstage, z.B. Durchschnittswerte für Fortbildung
3,0
= Anwesenheitstage 210
x tarifliche Arbeitszeit/Tag
8,0
= Anwesenheitsstunden/Jahr 1.680
- Unproduktive Zeit (z.B. Schätzung oder Aufschreibung) 25,00% 420
= Produktive Zeit/Mitarbeiter 1.260





2. Produktive Zeit für Betrieb ermitteln (Umrechnung auf Vollzeitkräfte)




Geschäftsführung
0,5
+ Meister
1,0
+ Mitarbeiter
5,0
+ Aushilfe
0,0
+ Sonstige Mitarbeiter
0,0
= Produktive Mitarbeiter/Betrieb 6,5
x Produktive Zeit/Mitarbeiter
1.260
= Produktive Stunden/Jahr 8.190

Gesamtkosten
B. Über Stundensatz zu verrechnende Kosten ermitteln





3. Kosten ermitteln EUR




Personalkosten
254.000,0
+ Raumkosten 42.000,0
+ Betriebliche Steuern 35.000,0
+ Versicherungen / Beiträge 12.000,0
+ Besondere Kosten 14.000,0
+ Kfz.-Kosten 30.000,0
+ Werbe-/Reisekosten 31.000,0
+ Kosten Warenabgabe 11.000,0
+ Abschreibungen 9.000,0
+ Reparatur / Instandhaltung 6.000,0
+ Sonstige Kosten 36.000,0
+ Zinsen 7.000,0
+ Kalkulatorischer Unternehmerlohn 110.000,0
+ Kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Kapital 3.000,0
+ Kalkulatorische Mieten/Wagnisse/Abschreibungen
0,0
= Summe Kosten 600.000





Nur Handwerksbetriebe



Materialeinkaufspreis (Jahr) 200.000,0
+ Materialnebenkosten 5,00% 10.000,0
= Materialkosten 210.000,0





4. Über Stundensatz zu verrechnende Kosten ermitteln



Summe Kosten 600.000,0
- Materialnebenkosten
10.000,0
= Über Stundensatz abzurechnende Kosten 590.000,0

Stundensatz berechnen
C. Stundensatz und Auftragskosten berechnen





5. Stundensatz berechnen




Über Stundensatz abzurechnende Kosten
590.000,00
: Produktive Stunden/Jahr
8.190,00
= Netto-Stundensatz 72,04
+ Gewinnzuschlag/Stunde 10,00% 7,20
= Netto-Stundensatz inklusive Gewinnzuschlag 79,24
+ Skonto 0,00% 0,00
= Netto-Stundensatz inklusive Skonto 79,24
+ Rabatt 0,00% 0,00
= Netto-Stundensatz inklusive Rabatt 79,24
+ Mehrwertsteuer 19% 15,06
= Brutto-Stundensatz 94,30





6. Auftragskosten berechnen




Voraussichtliche Arbeitsstunden/Auftrag
10,00
x Netto-Stundensatz inklusive Gewinnzuschlag
79,24
= Stundenkosten Auftrag 792,40
+ Materialkosten Handwerksbetrieb
400,00
+ Materialzuschlag 5,00% 20,00
+ Gewinnzuschlag Material 10,00% 42,00
= Auftragswert-Netto 1.254,40
+ Skonto 0,00% 0,00
= Auftragswert-Netto inkl. Rabatt 1.254,40
+ Rabatt 0,00% 0,00
= Auftragswert-Netto inkl. Skonto 1.254,40
+ Mehrwertsteuer 19,00% 238,34
= Brutto-Auftragswert 1.492,74

Forschungszulage: Erfassung und Nachweis der förderfähigen Lohnaufwendungen

Die Ermittlung des förderfähigen Anteils des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns und der Ausgaben des Arbeitgebers gemäß § 3 Nummer 62 EStG ist wie folgt vorzunehmen:

1.

Der Anteil der Arbeitszeit in einem begünstigten FuE-Vorhaben ist auf der Basis der vertraglich, tariflich oder betrieblich vereinbarten Jahresarbeitszeit zu ermitteln. Diese vereinbarte Jahresarbeitszeit umfasst die jährlich zu leistenden Arbeitsstunden und bezeichnet den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag, geltender Tarifvereinbarung oder sonstiger Arbeitszeitvorschriften dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausüben oder seine Aufgaben wahrnehmen muss. Für die Ermittlung der maßgeblichen vereinbarten Jahresarbeitszeit sind die Jahresarbeitsstunden (wöchentliche Arbeitszeit × 52 Wochen) um den arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruch auf Urlaub und um die Arbeitszeit zu kürzen, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wegen Krankheit, Sonderurlaub oder aufgrund von gesetzlichen Feiertagen, die auf Arbeitstage / Werktage entfallen, nicht zur Verfügung stand. Zur Ermittlung der Arbeitszeit, die auf die vereinbarten Urlaubstage entfällt, ist die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch die vereinbarten Arbeitstage pro Woche zu teilen und mit der Anzahl der vereinbarten Urlaubstage zu multiplizieren. Dies gilt entsprechend zur Ermittlung der Arbeitszeit, die auf Krankheitstage, Kurzarbeit, Elternzeit o. Ä. entfällt.

2.

Die im Wirtschaftsjahr aufgrund der Stundenaufzeichnung (vgl. Rn. 110, 123) ermittelten Arbeitsstunden, in denen der Arbeitnehmer im jeweiligen begünstigten FuE-Vorhaben tätig war, sind durch die nach Nummer 1 ermittelte maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit zu teilen. Sofern der ermittelte Wert größer als eins ist (z. B. wegen Überstunden oder nicht in Anspruch genommenem Urlaub), ist er auf eins zu begrenzen.

3.

Zur Ermittlung der förderfähigen Lohnaufwendungen ist der nach Nummer 2 ermittelte Wert mit der Summe des lohnsteuerpflichtigen Jahresarbeitslohns des Arbeitnehmers und der Ausgaben gemäß § 3 Nummer 62 EStG zu multiplizieren.

Nicht zu beanstanden ist, wenn ein Stundensatz des Arbeitnehmers berechnet wird, indem der Jahresbruttolohn (einschließlich Ausgaben gemäß § 3 Nummer 62 EStG) durch die ermittelte maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit (vgl. Nummer 1 Satz 3) geteilt wird. Dieser Stundensatz kann dann mit den in der Stundenaufzeichnung (vgl. Rn. 110, 123) erfassten Projektarbeitsstunden multipliziert werden. Der so ermittelte förderfähige Arbeitslohn ist ggf. auf den tatsächlich entstandenen Lohnaufwand für diesen Arbeitnehmer im Wirtschaftsjahr zu begrenzen. Es ist nicht möglich, mehr Projektarbeitszeit als die maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit anzusetzen.

Ein pauschaler Ansatz von internen Personalstundensätzen, durchschnittlichen Stundensätzen oder von Durchschnittsgehältern der entsprechenden Abteilungen oder Kostenstellen ist nicht – auch nicht anteilig – möglich.

Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage erhöhen nicht die vereinbarte Jahresarbeitszeit.

Beispiel 11:

Ein Mitarbeiter, der ausschließlich in einem begünstigten FuE-Vorhaben tätig ist, erhält einen Jahresbruttolohn (einschließlich Ausgaben nach § 3 Nummer 62 EStG) in Höhe von 60.000 Euro. Seine vereinbarte Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden an fünf Tagen/Woche, der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch 29 Tage (6 Stunden/Tag). Der Mitarbeiter war an zwei Tagen krank und hat lediglich an 28 Tagen Urlaub genommen. An fünf Tagen hat er jeweils zwei Überstunden geleistet. Sechs Feiertage fielen auf einen Arbeitstag.

Berechnung der maßgeblichen vereinbarten Jahresarbeitszeit:

Jahresarbeitsstunden:

30 Stunden × 52 Wochen =

1.560 Stunden

abzgl. arbeitsvertraglicher Urlaubsanspruch:

29 Tage × 6 Stunden =

174 Stunden

abzgl. Krankheitstage:

2 Tage × 6 Stunden =

12 Stunden

abzgl. Feiertage, die Arbeitstage waren:

6 Tage × 6 Stunden =

36 Stunden

maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit:

1.338 Stunden

Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit

Davon (anteilig) im begünstigten FuE-Vorhaben (nach Zeiterfassung)

(in Stunden)

in Stunden

in Prozent

Mitarbeiter

1.338

1.354[*]

Max. 100






Förderfähige Lohnaufwendungen:

Jahresbruttolohn

Anteilige Arbeitszeit im begünstigten FuE-Vorhaben

Förderfähige Lohnaufwendungen

Mitarbeiter

60.000 Euro

100 Prozent

60.000 Euro

Abwandlung des Beispiels:

Der Mitarbeiter befindet sich im Monat November (20 Arbeitstage) zu 100 Prozent in Kurzarbeit. Der Jahresbruttolohn (einschließlich Ausgaben nach § 3 Nummer 62 EStG) beträgt 55.000 Euro. Das Kurzarbeitergeld beträgt 3.000 Euro und wird dem Arbeitgeber erstattet.

Berechnung der maßgeblichen vereinbarten Jahresarbeitszeit:

Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit Grundfall:

1.338 Stunden

abzgl. Kurzarbeit:

20 Tage × 6 Stunden =

120 Stunden

maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit:

1.218 Stunden





Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit

Davon (anteilig) im begünstigten FuE-Vorhaben (nach Zeiterfassung)

(in Stunden)

in Stunden

in Prozent

Mitarbeiter

1.218

1.234

Max. 100






Förderfähige Lohnaufwendungen:

Jahresbruttolohn

Anteilige Arbeitszeit im begünstigten FuE-Vorhaben

Förderfähige Lohnaufwendungen

Mitarbeiter

55.000 Euro

100 Prozent

55.000 Euro

Das Kurzarbeitergeld gehört nicht zu den förderfähigen Lohnaufwendungen. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes stellt keine Förderung von förderfähigen Lohnaufwendungen dar und bleibt daher unberücksichtigt.

Beispiel 12:

Die A-GmbH beschäftigt im Wirtschaftsjahr 2020 zehn Arbeitnehmer. Drei Arbeitnehmer sind mit FuE-Tätigkeiten in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt. Ein Arbeitnehmer ist für die Abrechnung aller im Zusammenhang mit dem begünstigten FuE-Vorhaben anfallenden Kosten und für die Rechnungslegung verantwortlich. Sechs Arbeitnehmer arbeiten in der Produktion. Die lohnsteuerpflichtigen Jahresbruttolöhne einschließlich der Ausgaben nach § 3 Nummer 62 EStG betragen:

(Wissenschaftlicher) Mitarbeiter 1:

80.000 Euro

(Wissenschaftlicher) Mitarbeiter 2:

65.000 Euro

(Technischer) Mitarbeiter 3:

50.000 Euro

Bürosachbearbeiter:

35.000 Euro

6 Produktionsarbeiter (je 35.000 Euro):

210.000 Euro

Summe:

440.000 Euro

Zeiterfassung im Wirtschaftsjahr 2020 für das begünstigte FuE-Vorhaben:

Maßgebliche vereinbarte Jahresarbeitszeit

Davon anteilig im begünstigten FuE-Vorhaben (nach Stundenaufzeichnung, vgl. Rn. 110, 123)

(in Stunden)

in Stunden

in Prozent

Mitarbeiter 1

1.840

1.500

81,52

Mitarbeiter 2

1.610

1.610

100

Mitarbeiter 3

920

500

54,35






Förderfähige Lohnaufwendungen:

Jahresbruttolohn

Anteilige Arbeitszeit im begünstigten FuE-Vorhaben

Förderfähige Lohnaufwendungen

Mitarbeiter 1

80.000 Euro

81,52 Prozent

65.216 Euro

Mitarbeiter 2

65.000 Euro

100 Prozent

65.000 Euro

Mitarbeiter 3

50.000 Euro

54,35 Prozent

27.175 Euro

Summe

157.391 Euro

Die A-GmbH kann von den gesamten Lohnaufwendungen des Wirtschaftsjahres 2020 (440.000 Euro) im Antrag auf FZul 157.391 Euro als förderfähige Lohnaufwendungen geltend machen. Die Lohnaufwendungen für den Bürosachbearbeiter sowie die Produktionsarbeiter sind mangels FuE-Tätigkeit nicht berücksichtigungsfähig.


Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) BMF, 11.11.2021, IV C 3 - S 2020/20/10029 :007

Dieser Stundenverrechnungssatz enthält aber noch keinen Gewinn. Hier schlagen viele Unternehmen eine Gewinnmarge von 10 % auf den Stundenverrechnungssatz auf. Jede Veränderung der Auftragslage oder der Kosten verändert den Stundenverrechnungssatz. In der Praxis wird heute oft nicht mehr nach Stunden, sondern in kürzeren Zeiteinheiten gerechnet, damit Aufträge flexibel abgerechnet werden können: in der Regel heute 15 Minuten. Das bedeutet: Ein ermittelter Stundenverrechnungssatz muss für 15-Minuten-Zeiteinheiten durch vier geteilt werden. Damit können Sie dann den Angebotspreis für einen Auftrag kalkulieren, der z.B. nur eine halbe Stunde Arbeitszeit verbraucht.


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Aktuelles + weitere Infos



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin