Altersvorsorgedepot-Rechner 2027: Förderung, Steuer und Depotwert berechnen
Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner berechnen Sie, wie sich Eigenbeitrag, staatliche Zulagen, Kinderzulage, Kosten, Rendite und nachgelagerte Besteuerung auf Ihr gefördertes Altersvorsorgedepot auswirken können.
Das Altersvorsorgedepot ist ein neuer staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag. Es startet für neue Produkte ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat Ende Mai 2026 verkündet. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Altersvorsorgedepot-Rechner
- Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Wie funktioniert die staatliche Förderung?
- Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
- Wer ist förderberechtigt?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Wie funktioniert die Auszahlungsphase?
- Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente
- Frühstart-Rente für Kinder
- Checkliste vor Abschluss
- Häufige Fragen
- Rechtsgrundlagen und Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Start: Anbieter können neue geförderte Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
- Altersvorsorgedepot: Das neue Depot kann ohne Beitragsgarantie ausgestaltet werden und ermöglicht dadurch höhere Aktien-, Fonds- und ETF-Quoten.
- Grundzulage: 50 % Förderung auf Eigenbeiträge bis 360 Euro jährlich und 25 % auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich. Maximal sind 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.
- Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 1 Euro Kinderzulage je 1 Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro jährlich, maximal also 300 Euro pro Kind.
- Berufseinsteigerbonus: Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann einmalig 200 Euro zusätzlich erhalten.
- Höchstbeitrag: Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro begrenzt. Gefördert werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen.
- Besteuerung: In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert. Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert.
- Riester-Bestand: Alte Riester-Verträge müssen nicht gekündigt werden. Sie können weitergeführt, ruhend gestellt oder in die neue Förderung beziehungsweise ein neues Produkt überführt werden.
Altersvorsorgedepot-Rechner
Der Rechner zeigt überschlägig, welchen Depotwert Sie bis zum Rentenbeginn erreichen könnten. Die Berechnung berücksichtigt Eigenbeiträge, Grundzulage, Kinderzulage, optionalen Berufseinsteigerbonus, Rendite, Kosten und eine vereinfachte nachgelagerte Besteuerung.
Eingaben
| 35 Jahre | |
| 67 Jahre | |
| 100 € | |
| 0 | |
| 6,0 % | |
| 0,5 % | |
| 25 % | |
| Berufseinsteigerbonus berücksichtigen? |
Ergebnis beim Rentenbeginn
| Depot-Endwert brutto | – |
| Depot-Endwert netto nach vereinfachter Einkommensteuer | – |
| Monatliche Nettorente bei 20 Jahren Auszahlungsdauer | – |
| Staatliche Zulagen gesamt | – |
Jährliche staatliche Zulage
Die Zulage wird nach Eingabe der Werte berechnet.
Zusammensetzung des Ergebnisses
| Eigene Einzahlungen gesamt | – |
| Staatliche Zulagen gesamt | – |
| Kapitalwachstum durch Rendite | – |
| Kosteneinfluss gegenüber kostenfreier Anlage | – |
| Vereinfachte Einkommensteuer bei Auszahlung | – |
| Sparjahre | – |
| Nettorendite nach Kosten | – |
| Förderquote | – |
Szenarien-Vergleich
| Szenario | Depot-Endwert brutto |
|---|---|
| Mit Zulagen und mit Kosten | – |
| Mit Zulagen und ohne Kosten | – |
| Ohne Zulagen und mit Kosten | – |
| Ohne Zulagen und ohne Kosten | – |
Depot-Wachstum über die Zeit
Hinweis zu den Berechnungsgrundlagen: Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Er berücksichtigt keine Produktdetails, keine Wertschwankungen, keine individuelle Günstigerprüfung, keine Sozialversicherung, keine Kirchensteuer und keine persönlichen Sonderfälle. Die tatsächliche Förderung hängt vom zertifizierten Vertrag, der Förderberechtigung, den Beiträgen, dem Zulagenantrag und der Einkommensteuerveranlagung ab.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag für die private Altersvorsorge. Anders als viele klassische Riester-Produkte kann es ohne Beitragsgarantie ausgestaltet werden. Dadurch können Anbieter stärker in Aktien, Fonds und ETFs investieren. Das erhöht die Renditechancen, aber auch das Kapitalmarktrisiko.
Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben Garantieprodukte möglich. Künftig kann also je nach Risikoneigung zwischen einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie, einem Standarddepot und Garantieprodukten gewählt werden.
Einfach erklärt: Das Altersvorsorgedepot ist kein normales Wertpapierdepot. Es ist steuerlich gefördert, zertifiziert und an Altersvorsorge-Regeln gebunden. Dafür gibt es Zulagen und die Chance auf steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Förderung wird ab 2027 beitragsproportional berechnet. Das bedeutet: Je mehr Sie bis zur Fördergrenze einzahlen, desto höher fällt die Grundzulage aus.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Förderung | Maximale Zulage |
|---|---|---|
| bis 360 Euro | 50 Cent je eingezahltem Euro | 180 Euro |
| 361 Euro bis 1.800 Euro | 25 Cent je weiterem eingezahltem Euro | weitere 360 Euro |
| insgesamt 1.800 Euro Eigenbeitrag | maximale Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage | 1 Euro je 1 Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro | bis 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag | 200 Euro |
Beispielrechnung: 100 Euro monatlich und zwei Kinder
Eine 35-jährige Arbeitnehmerin zahlt 100 Euro monatlich, also 1.200 Euro jährlich, in ein Altersvorsorgedepot ein. Sie hat zwei kindergeldberechtigte Kinder.
- Grundzulage Stufe 1: 360 Euro × 50 % = 180 Euro
- Grundzulage Stufe 2: 840 Euro × 25 % = 210 Euro
- Kinderzulage: 2 × 300 Euro = 600 Euro
- Förderung gesamt: 990 Euro pro Jahr
Die Förderquote ist in diesem Beispiel sehr hoch, weil Eltern mit Kindern durch die beitragsproportionale Kinderzulage stark profitieren. Der Rechner passt diese Werte automatisch an Ihre Eingaben an.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
Das Grundprinzip bleibt wie bei Riester erhalten: In der Ansparphase werden Beiträge und Zulagen steuerlich gefördert. In der Auszahlungsphase werden die geförderten Leistungen nachgelagert besteuert.
Ansparphase
- Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag werden während der Ansparphase nicht besteuert.
- Es fällt auf geförderte Erträge keine laufende Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an.
- Das Finanzamt prüft über die Einkommensteuerveranlagung, ob neben der Zulage ein zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug entsteht.
Günstigerprüfung
Das Finanzamt vergleicht die Zulagen mit dem steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, wird die Differenz über die Einkommensteuer berücksichtigt. Die Zulage selbst verbleibt im Altersvorsorgevertrag.
Auszahlungsphase
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen beruhen, werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nicht geförderte Beiträge sind gesondert zu behandeln.
Wer ist förderberechtigt?
Der förderberechtigte Personenkreis wird gegenüber dem bisherigen Riester-System erweitert. Förderberechtigt sind insbesondere:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
- Auszubildende,
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten,
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit entsprechenden Einkünften,
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärztinnen, Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater,
- Personen in bestimmten Lohnersatzleistungsphasen, etwa bei Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Elternzeit,
- mittelbar förderberechtigte Ehegatten und Lebenspartner unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Ein alter Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden. Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Zusätzlich bestehen mehrere Optionen:
- Riester weiterführen: Der Vertrag läuft mit bisherigen Konditionen und bisheriger Förderung weiter.
- Riester beitragsfrei stellen: Der Vertrag ruht; das vorhandene Guthaben bleibt im Vertrag.
- In die neue Förderung wechseln: Ein bestehender Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in die neue steuerliche Förderung wechseln.
- In einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen: Ein Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt ist möglich, ohne die bisherige Förderung grundsätzlich zurückzahlen zu müssen. Kosten des Wechsels sind zu prüfen.
Wichtig: Ein Wechsel aus einer Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente in die neue private Altersvorsorge ist nicht vorgesehen. Rürup gehört zur Basisversorgung und folgt anderen steuerlichen Regeln.
Wie funktioniert die Auszahlungsphase?
Die Auszahlungsphase wird flexibler als im bisherigen Riester-System. Zu Beginn der Auszahlungsphase können grundsätzlich verschiedene Auszahlungsformen in Betracht kommen.
- lebenslange Leibrente,
- befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft,
- Anbieterwechsel zu Beginn der Auszahlungsphase,
- Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals unter den gesetzlichen Voraussetzungen,
- förderunschädliche Verwendung für bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung.
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist grundsätzlich die Vollendung des 65. Lebensjahres. Ausnahmen gelten, wenn bereits früher eine gesetzliche Altersrente oder bestimmte Versorgungsleistungen bezogen werden.
Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente
| Kriterium | Riester-Rente bisher | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Garantie | häufig Beitragsgarantie | Depot ohne Garantie möglich; Garantieprodukte bleiben möglich |
| Anlage | oft Versicherungsmantel, Fonds oder Banksparplan | stärker kapitalmarktorientiert, Fonds und ETFs möglich |
| Grundzulage | starre Grundzulage von 175 Euro bei voller Förderung | beitragsproportional bis 540 Euro jährlich |
| Kinderzulage | 185 Euro oder 300 Euro je nach Geburtsjahr des Kindes | bis 300 Euro pro Kind unabhängig vom Geburtsjahr |
| Selbstständige | nur eingeschränkt förderberechtigt | Förderkreis wird erweitert |
| Auszahlung | stärker verrentungsorientiert | Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 möglich |
| Kosten | teils hohe Abschluss- und Vertriebskosten | Standarddepot mit Effektivkostenbegrenzung auf 1,0 % |
Frühstart-Rente für Kinder
Die Frühstart-Rente ist ein separates Vorhaben für Kinder und Jugendliche. Nach den Eckpunkten sollen für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot fließen. Die Frühstart-Rente ist von der Reform der privaten Altersvorsorge zu unterscheiden und befindet sich in der Umsetzung beziehungsweise weiteren gesetzlichen Ausgestaltung.
Für die Beratungspraxis ist wichtig: Die Frühstart-Rente ersetzt keine eigene Vorsorgestrategie der Eltern. Sie kann aber ein Startkapital und einen frühen Einstieg in kapitalmarktorientiertes Sparen schaffen.
Checkliste vor Abschluss eines Altersvorsorgedepots
- Förderberechtigung prüfen: Gehören Sie zum unmittelbar oder mittelbar förderberechtigten Personenkreis?
- Eigenbeitrag festlegen: Bis 360 Euro jährlich ist die Grundzulage besonders hoch; bis 1.800 Euro werden Eigenbeiträge gefördert.
- Kinderzulage prüfen: Bei Kindern kann schon ein Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich die volle Kinderzulage auslösen.
- Steuervorteil berechnen: Bei höherem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug über die Günstigerprüfung zusätzlichen Vorteil bringen.
- Kosten vergleichen: Effektivkosten, Abschlusskosten, Depotgebühren, Fondskosten und Wechselkosten prüfen.
- Risiko einschätzen: Ein Depot ohne Garantie kann stärker schwanken als ein Garantieprodukt.
- Riester-Bestand analysieren: Weiterführen, beitragsfrei stellen, in neue Förderung wechseln oder übertragen?
- Auszahlungsphase planen: Leibrente, Auszahlungsplan, Anbieterwechsel und Steuerbelastung im Alter berücksichtigen.
Altersvorsorgedepot steuerlich prüfen lassen
Ob sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, hängt von Einkommen, Familienstand, Kindern, Steuersatz, Risikoneigung, bestehender Riester-Förderung und Kosten des Produkts ab. Wir prüfen, welche Variante steuerlich sinnvoll ist und ob ein Riester-Wechsel, ein ruhender Altvertrag oder ein neuer Vertrag ab 2027 in Betracht kommt.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Neue zertifizierte Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Was ist der Unterschied zum normalen ETF-Depot?
Ein normales ETF-Depot ist frei verfügbar und unterliegt den allgemeinen Regeln der Kapitalertragsteuer. Das Altersvorsorgedepot ist zertifiziert, staatlich gefördert und an Altersvorsorge-Regeln gebunden. Dafür erfolgt die Besteuerung nachgelagert.
Gibt es eine Beitragsgarantie?
Beim Altersvorsorgedepot kann auf Garantien verzichtet werden. Wer mehr Sicherheit möchte, kann ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Garantie prüfen.
Wie hoch ist die maximale Grundzulage?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro jährlich. Dafür sind 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erforderlich.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Sie wird beitragsproportional gewährt: 1 Euro Kinderzulage je 1 Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro.
Sind die Erträge in der Ansparphase steuerfrei?
Wertsteigerungen und Erträge werden in der Ansparphase nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten?
Ja. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Ein Wechsel in die neue Produktwelt kann möglich sein.
Kann ich aus einem Rürup-Vertrag wechseln?
Nein. Eine Übertragung aus einer Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente in die neue private Altersvorsorge ist nicht vorgesehen.
Wie viele neue Altersvorsorgeverträge kann ich abschließen?
Neben einem Altvertrag können grundsätzlich bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden. Die konkrete Förderung hängt vom Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge
- § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge
- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte
Steuer-Newsletter.