Baukindergeld soll verlängert werden

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 09.11.2020



Die Frist für das Baukindergeld soll um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert werden. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich.

Hintergrund: Mit dem Baukindergeld wird seit September 2018 der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland gefördert. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Bislang wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 % der Antragsteller unter 40.000 € pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Mrd. €. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Mrd. € für das Baukindergeld zur Verfügung.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) führt aus:

  • Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

  • Wer zwischen dem 1.1.2018 und künftig dem 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

  • Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

KfW online, BMI Pressemitteilung; NWB

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