Wirkungen des Baukindergeldes

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/2684) zu den Wirkungen des Baukindergeldes auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/2105) geäußert.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt werden.

Baukindergeld

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 431 (il)