Steuer-Robbi KI-Bot Fragen zum Steuerrecht?
Hier erhalten Sie kostenlos + sofort eine Antwort.
Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Personaleinsatz

Als Personaleinsatz wird die Zuordnung der Aufgaben zu den Mitarbeitern des Betriebes bezeichnet. Ziel des Personaleinsatzes ist die optimale Nutzung der Arbeitskraft der Mitarbeiter. Arbeitsrechtlich ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur eine Arbeitsleistung der mittleren Art und Güte schuldet. Als Arbeitgeber sollten Sie natürlich versuchen, die Arbeitskraft optimal einzusetzen. Dabei kann sich der Personaleinsatz beziehen auf:

  • die Einarbeitung

  • die Aufgabengestaltung

  • die Arbeitsplatzgestaltung

  • die Arbeitsplanung

  • den Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • die Arbeitszeitgestaltung

Eine der Voraussetzungen eines optimalen Personaleinsatzes ist die kostengünstigste Gestaltung der Arbeitsabläufe, wodurch die Aufgaben des Personaleinsatzes mit den Aufgaben der Organisation des Betriebes einhergehen.

Betriebswirtschaftlich wird die Arbeitsleistung in

  • die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrungen, soziale Kompetenzen) und

  • die Leistungsbereitschaft unterschieden, die durch Motivation gesteigert werden kann.

Die optimale Nutzung des Personaleinsatzes kann u.a. wie folgt erreicht werden:

  • qualitative Erweiterung der Aufgaben

  • quantitative Erweiterung der Aufgaben

  • Teambildung

  • Job-Rotation

Die Aufgaben des Personaleinsatzes sind eng verknüpft mit dem Gebiet der Personalentwicklung, in der die fachlichen Leistungen des Arbeitnehmers gefördert werden sollen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin