Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Vorüberlegungen

Das Thema Existenzgründung interessiert immer mehr Menschen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Eine unbefriedigende Arbeitssituation, eine bestehende Arbeitslosigkeit oder die eigenen Lebensvorstellungen passen nicht in eine vorhandene Arbeitsstruktur. Immer steht aber der Wunsch im Vordergrund, sich eine gute Lebensgrundlage und ein ausreichendes Auskommen zu sichern.

Doch eine Existenzgründung ermöglicht es Personen nicht nur, sich eine berufliche Selbstständigkeit zu schaffen, sie hat auch gesellschaftspolitische Auswirkungen: Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze. Deshalb werden Neugründer von der Politik gefördert. Der Bund, die Länder, die Europäische Union, aber auch private Stiftungen, Verbände und Organisationen stellen Förderprogramme zur Verfügung, geben materielle Hilfestellungen und ihr Know-how weiter.

Häufig erfolgt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach einer vorherigen Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis. Sowohl für den Existenzgründer (im verstärkten Maße) als auch für den abhängig Beschäftigten besteht jeweils ein nicht zu unterschätzendes Risikopotenzial.

Was für den Arbeitnehmer die Kündigung bedeutet, ist für den Existenzgründer die Insolvenz. Aber während dem Arbeitnehmer die Arbeitsaufträge erteilt werden, muss der Unternehmer die Aufträge akquirieren. Als Existenzgründer müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass nunmehr andere Gesetze gelten. Eine Tatsache, die häufig unterschätzt wird.

Nicht selten werden nur die positiven Seiten gesehen und die negativen Seiten bewusst außer Acht gelassen. Betrachten Sie zunächst folgende wesentliche Vor- und Nachteile einer selbstständigen Tätigkeit:

  • Während ein gekündigter Mitarbeiter eine gesetzliche Kündigungsfrist genießt und im Anschluss an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses Sozialleistungen erhält, erfolgt beim selbstständig Tätigen bei Beendigung der Tätigkeit schlimmstenfalls der Absturz in die Insolvenz. In der Regel besteht bis zum Beginn der neuen Tätigkeit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Der sichere Arbeitsplatz und eine geregelte Arbeitszeit können heutzutage nicht länger als positives Argument für ein Arbeitsverhältnis angeführt werden. Allerdings können sich Arbeitnehmer in vielen Beschäftigungsverhältnisse auf arbeitsfreie Wochenenden und Feiertage freuen, was für den selbstständig Tätigen nicht ohne Weiteres gilt. Darüber hinaus erhält der Unternehmer - ähnlich zu den leitenden Angestellten - keinen Ausgleich für geleistete Überstunden.

  • Ein wichtiges Plus für ein Arbeitsverhältnis ist das geregelte Arbeitseinkommen, das Planungssicherheit verspricht; jedenfalls solange das Unternehmen nicht in eine finanziell bedrohliche Schieflage gerät. Hinzu kommt ein Paket mit Sozialleistungen, wie z.B. 13. Monatsgehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung, vier bis 6 Wochen bezahlter Urlaub usw. Für den Existenzgründer sind regelmäßige und kostendeckende Einnahmen nicht so gesichert.

Mit der Existenzgründung (Formen der Existenzgründung) sind einige nicht unerhebliche Risiken verbunden. So gibt es z.B. politische, gesellschaftliche, persönliche oder wirtschaftliche Probleme, die im Vorfeld der Gründungsphase oder im laufenden Betrieb auftauchen können.

Um erfolgreich zu sein, sollte jeder Schritt in die Selbstständigkeit wohlbedacht sein. Eine sorgfältige Gründungsentscheidung zahlt sich aus. Der vielzitierte Sprung ins kalte Wasser verlangt eine gewisse Vorplanung, an die die Verpflichtung zur kaufmännischen Vorsicht geknüpft ist. Nicht selten werden Existenzgründer von der Realität überrascht. Ein Risiko eingehen bedeutet auch, zu wissen, wofür Sie etwas riskieren. Somit sollten Sie den zu erwartenden Erfolg zum eventuellen Schaden ins Verhältnis setzen. Für Sie als Existenzgründer heißt das, häufige Problemfaktoren zu erkennen und näher zu beleuchten.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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