Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Vergütung des Versicherungsmaklers

Versicherungsmakler erhalten für die Vermittlug von Versicherungen und in der Regel auch für deren Betreuung eine Courtage vom Produktanbieter. Deren Rechtsgrundlage ist eine Usance, das heißt ein Handelsbrauch, der in vielen Wirtschaftszweigen üblich ist.

Um die Unabhängkeit des Versicherungsmaklerns stärker herauszustellen bzw. eine angemessenere Vergütung für diese Tätigkeit zu erhalten, vereinbaren jedoch einige Versicherungsmakler ein Beratungshonorar, das anstelle der Courtage oder zusätzlich vom Auftraggeber gezahlt wird.

Im Idealfall für den Kunden werden die Prämien für die Versicherungsprodukte dann courtagefrei berechnet.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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