Neue Rechtslage siehe Investitionsabzugsbetrag


Investitionsabzugsbetrag (IAB)



Begünstigte Wirtschaftsgüter für den Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbeträge können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geltend gemacht werden. Sie können Investitionsabzugsbeträge bilden für Wirtschaftsgüter, die in Ihrem Betrieb dienen sollen. Besonderheiten gelten für die wesentliche Erweiterung eines Betriebs oder bei Existenzgründung (neuer Betrieb).


Die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG oder eines Wirtschaftsgutes, das nach § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zu erfassen ist, berechtigt ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages.

Sie müssen das Wirtschaftsgutes nach der Funktion benennen.

Top Investitionsabzugsbetrag

Rechtsgrundlagen zum Thema: Investitionsabzugsbetrag

EStG 
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStR 
EStR R 34b.3 Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

EStH 7g

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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