Rechnungswesen Lexikon

Rechnungswesen Lexikon: Rechnungswesen verstehen - Grundlagen & Themen einfach & verständlich erklärt.



Fuhrpark

Unter dem Begriff Fuhrpark werden alle Einrichtungen eines Unternehmens zusammengefasst, die für den Transport von Gütern und Personal erforderlich sind. Dazu gehören alle Fahrzeuge sowie die zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung notwendigen Einrichtungen und das dafür erforderliche Personal.

Die für den Fuhrpark anfallenden Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten werden auf der Sammelkostenstelle "Fuhrpark" gesammelt. Anschließend werden sie innerhalb der Kostenrechnung auf die jeweiligen Kostenstellen und Unternehmensbereiche, die die Transportleistungen in Anspruch nehmen, verteilt.

Die Durchführung von Transportleistungen ist regelmäßig keine dem eigentlichen Betriebszweck des Unternehmens dienende Leistung, es sei denn, es handelt sich um ein Speditionsunternehmen. Bei der Betriebsabteilung Fuhrpark handelt es sich daher in allen anderen Unternehmen um einen innerbetrieblichen Dienstleistungsbetrieb. Da dieser Dienstleistungsbereich jedoch mit der Größe des Unternehmens stark wächst, kommt einer effizienten und wirtschaftlichen Fuhrparkorganisation eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu.

Der Bereich Fuhrpark gehört deswegen auch zu den Bereichen, die in der Regel vielfach für ein Outsourcing in Frage kommen. Unter Umständen kann das Unternehmen erhebliche Kostenvorteile und damit gleichzeitig auch Wettbewerbsvorteile erreichen, wenn der Fuhrpark nicht mehr selbst verwaltet, sondern von einem externen Dienstleister übernommen wird. Allerdings sollte die Auslagerung von betrieblichen Funktionen immer genau untersucht werden und vor allem nicht auf Grund von kurzfristigen Effekten entschieden werden.

In der betrieblichen Praxis gibt es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Outsourcing-Varianten: Sie reichen vom reinen Finance-Leasing, bei dem lediglich die Anschaffung der Fahrzeuge über eine Leasinggesellschaft durchgeführt wird, bis zum Full-Service-Leasing mit outgesourcter Fuhrparkverwaltung.

Bei der Prüfung der Übertragung auf einen externen Dienstleister kommt der Unterscheidung zwischen inner- und außerbetrieblichen Transportleistung eine besondere Bedeutung zu. In der Regel stellt sich diese Frage insbesondere und zuerst bei den außerbetrieblichen Transportleistungen.

  • Innerbetrieblicher Transport:

    Hierunter werden alle Transportleistungen zusammengefasst, bei denen innerhalb des Unternehmens Werkstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen (Kostenstellen) befördert werden.

  • Außerbetrieblicher Transport:

    Der Transport von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Fertigerzeugnisse von außen in das Unternehmen hinein oder aus dem Unternehmen hinaus, wird als außerbetrieblicher Transport bezeichnet.

Zum Fuhrpark gehören Personen- und Lastkraftwagen, aber auch Gabelstapler, Bagger, fahrbare Krane, etc. Oft wird auch zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne Straßenzulassung unterschieden.

Der Fuhrpark gehört zum Anlagevermögen, sofern die jeweiligen Fahrzeuge vom Unternehmen angeschafft wurden. Soweit das Unternehmen auch Leasingfahrzeuge nutzt, erfolgt die Bilanzierung dieser Wirtschaftsgüter beim Leasinggeber. Die vom Unternehmen aufgewandten Leasingraten gehören allerdings zu den Betriebsausgaben des Unternehmens.

Für die Bereitstellung und den Einsatz des Fuhrparks ergibt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten. Hierbei handelt es sich vor allem um:

  • Personalkosten wie

    • Gehälter des Fuhrparkleiters und Kfz-Meisters

    • Löhne der Fahrer

    • Sozialkosten

  • Treibstoffkosten

    • Kraftstoffe

    • Öle

  • Reinigungs- und Pflegemittel

  • Reifen und Ersatzteile sowie Werkzeugkosten

  • Reparatur- und Wartungskosten

  • Reifen und Ersatzteile sowie Werkzeugkosten

  • Reifen und Ersatzteile sowie Werkzeugkosten

  • Mieten (gegebenenfalls kalkulatorisch) für

    • Garagen- und Abstellflächen

    • Büro- und Aufenthaltsräume

    • Reparatur- und Wascheinrichtungen

  • Abgaben wie

    • Kfz-Steuern und Versicherung

    • Rundfunkgebühren

    • Zulassungs- und Abmeldegebühren

  • Fremdleistungen

  • Abschreibungen

  • Selbstbehalt bei Schäden, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind

Im Rahmen der Kostenrechnung werden die Fuhrparkkosten auf Kostenstellen erfasst und mit Hilfe von Schlüsselgrößen (Leistungsinanspruchnahme) auf andere Kostenstellen im Unternehmen oder direkt auf Kostenträger verrechnet.

Fahrzeuge, die Transportleistungen für nur eine Kostenstelle erbringen, werden aus Vereinfachungsgründen direkt dieser Kostenstelle zugeordnet.

Die Erfassung der Leistungsdaten des Fuhrparks erfolgt über unterschiedliche Aufzeichnungen. Hierzu gehören beispielsweise Fahrtenbücher, Speditionsaufträge, Tankabrechnungen, Stundenzettel, etc. So lässt sich jederzeit feststellen, wie viele und welche Kosten für die jeweilige Kostenstelle angefallen sind.

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