Skonto-Rechner: Skonto ziehen oder Zahlungsziel nutzen?
Mit diesem Skonto-Rechner prüfen Sie in wenigen Sekunden, ob sich der Skontoabzug lohnt oder ob es finanziell günstiger ist, das längere Zahlungsziel auszunutzen. Der Rechner vergleicht den Skontovorteil mit Ihren Kredit- beziehungsweise Kontokorrentkosten.
Skonto online berechnen
Tragen Sie Rechnungsbetrag, Skontosatz, Skontofrist, reguläres Zahlungsziel und Ihren Finanzierungszins ein. Das Ergebnis zeigt, ab welchem Zinssatz Skonto wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie funktioniert die Skonto-Berechnung?
Skonto ist wirtschaftlich betrachtet ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Wer den Skonto nicht nutzt, erhält zwar länger Liquidität, verzichtet aber auf den Preisnachlass. Dieser Verzicht kann als sehr teurer Lieferantenkredit wirken.
Skontorendite p. a. = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ zusätzliche FinanzierungstagePraxisbeispiel: 2.500 € Rechnung mit 4 % Skonto
Beispiel: Eine Rechnung über 2.500 € brutto kann innerhalb von 20 Tagen mit 4 % Skonto gezahlt werden. Ohne Skonto beträgt das Zahlungsziel 90 Tage. Die zusätzliche Finanzierungsdauer beträgt damit 70 Tage. Bei einem Kreditzins von 11,5 % p. a. ist der Skontoabzug rechnerisch vorteilhaft, solange die Skontorendite über dem Kreditzins liegt.
Checkliste: So sichern Sie den Skontovorteil
- Skontofrist schon beim Rechnungseingang erfassen.
- Rechnung fachlich und rechnerisch sofort prüfen lassen.
- Zahlungslauf so planen, dass die Bankvaluta innerhalb der Skontofrist liegt.
- Kontokorrentzins oder alternative Finanzierungskosten realistisch ansetzen.
- Skontoabzug in Buchhaltung und Umsatzsteuer/Vorsteuer sauber berücksichtigen.
Häufige Fragen zum Skonto-Rechner
Was berechnet der Skonto-Rechner genau?
Der Rechner ermittelt den Brutto-Skontoabzug, die Zahlung nach Skonto, die effektive Skontorendite p. a., die Finanzierungskosten für die frühere Zahlung und den rechnerischen Vorteil oder Nachteil des Skontoabzugs.
Wann lohnt sich Skonto?
Skonto lohnt sich rechnerisch, wenn die effektive Skontorendite höher ist als Ihr Finanzierungszins. Zusätzlich sollten Liquidität, Kreditlinie und Zahlungsprozesse berücksichtigt werden.
Warum ist Skonto oft so attraktiv?
Schon kleine Skontosätze können auf das Jahr gerechnet hohe Renditen ergeben, weil der Preisnachlass nur für wenige Tage frühere Zahlung gewährt wird.
Wird Skonto brutto oder netto berechnet?
Im Zahlungsverkehr wird Skonto häufig vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen. Umsatzsteuerlich mindert der tatsächlich in Anspruch genommene Skontoabzug anteilig Entgelt und Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer.
Muss der Skontobetrag auf der Rechnung stehen?
Nach Verwaltungsauffassung genügt bei Skontovereinbarungen regelmäßig eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“. Der konkrete Skontobetrag muss nicht zwingend betragsmäßig ausgewiesen werden.
Welche Zahlungsfristen sollte ich zusätzlich prüfen?
Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Regeln zur Leistungszeit, zu Zahlungsfristen und zum Verzug. Bei ungewöhnlich langen Zahlungszielen oder öffentlichen Auftraggebern sollte die Wirksamkeit gesondert geprüft werden.
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Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand: 16.07.2026. Bitte prüfen Sie bei Veröffentlichung, ob zwischenzeitlich Gesetzesänderungen oder neue Verwaltungsanweisungen ergangen sind.
- BGB § 271 Leistungszeit: gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html
- BGB § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen: gesetze-im-internet.de/bgb/__271a.html
- BGB § 286 Verzug des Schuldners: gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
- BGB § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden: gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
- UStG § 12 Steuersätze: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- UStAE 14.5 Pflichtangaben in der Rechnung, Skontovereinbarungen: usth.bundesfinanzministerium.de
- UStAE 17.1 Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage: usth.bundesfinanzministerium.de
- HGB § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: gesetze-im-internet.de/hgb/__277.html
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

