Rechnungswesen Lexikon

Rechnungswesen Lexikon: Rechnungswesen verstehen - Grundlagen & Themen einfach & verständlich erklärt.



Debitoren

1. Allgemeines

Jedes Unternehmen, sei es nun Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, erstellt eine Leistung, die am Markt abgesetzt werden muss. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten: Leistung gegen Geld (Zug um Zug) und Leistung gegen Rechnung (auf Ziel).

In diesem Zusammenhang wird ein Debitor grundsätzlich definiert als ein Schuldner, der Waren auf Kredit bezogen hat.

Bei der Leistung durch Rechnung, also auf Ziel, ergibt sich für das Unternehmen das Problem der Streckung des Zahlungszieles durch die Auftraggeber. Die Sicherung des Forderungseinganges sowie die Einflussnahme auf Höhe und Dauer der Kundenforderungen ist eine wichtige unternehmerische Funktion, die nicht nur den Erfolg, sondern sogar den Bestand des Unternehmens tangiert. Die Wichtigkeit dieses Instruments steigt angesichts der in den letzten Jahren ständig sinkenden Zahlungsmoral ganz erheblich.

2. Behandlung der Debitoren in Buchführung und Bilanz

2.1 Ausweis in der Bilanz

In der Bilanz erscheinen die Debitoren auf der Aktivseite unter dem Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B II. 1 HGB) in einer Summe (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Betrachtet man diesen Posten im Zeitablauf und unter Berücksichtigung der Umsatzentwicklung, so können zwar positive oder negative Tendenzen erkannt werden, für eine interne Beurteilung, insbesondere eine Debitorenbeeinflussung ist diese Erkenntnis jedoch ungeeignet. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Bildung von Debitorenkennzahlen.

2.2 Behandlung in der Buchführung

Während in der Bilanz nur eine Forderungssumme verzeichnet ist, sind in der Buchführung eines jeden Unternehmens die Debitoren stärker untergliedert. Kunden, mit denen ein mehrfacher oder ständiger Leistungsaustausch stattfindet, erhalten ein eigenes Debitorenkonto, während Kunden, mit denen nur sporadisch oder einmalig ein Leistungsaustausch stattfindet, i.d.R. unter Diverse (z.B. Diverse A, B. usw.) verbucht werden. Dies bedeutet, dass für eine ausführliche Information über die Debitoren und eine sich daran anschließende Einflussnahme auf Höhe und Dauer der Kundenforderungen eine ordentliche und umfassende Debitorenbuchhaltung Voraussetzung ist.

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