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Abgabenordnung (AO)
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Anwendungserlass zu § 366 AO: | AE 366
BFH - Urteile
AO § 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung
Siebenter Teil: Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Zweiter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
Die Einspruchsentscheidung ist zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen.
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