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Bewertungsgesetz (BewG)
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BFH - Urteile
§ 83 BewG Grundstückswert
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
C. Grundvermögen
III. Bebaute Grundstücke
b) Verfahren
2. Sachwertverfahren
1Bei der Ermittlung des Grundstückswertes ist vom Bodenwert (§ 84), vom Gebäudewert (§§ 85 bis 88) und vom Wert der Außenanlagen (§ 89) auszugehen (Ausgangswert). 2Der Ausgangswert ist an den gemeinen Wert anzugleichen (§ 90).
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