Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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BFH - Urteile

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Buch 4 - Familienrecht

Abschnitt 2 - Verwandtschaft

Titel 3 - Unterhaltspflicht

Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1614 BGB Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.


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