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Betriebsprüfungsordnung (BpO)

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§ 28 BpO Betriebsprüfungshelfer

V. Betriebsprüfer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung, Prüferbesprechungen

1Zur Unterstützung der Betriebsprüfer können Betriebsprüfungshelfer eingesetzt werden. 2Diese haben nach den Weisungen des Betriebsprüfers zu verfahren.


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