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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
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ErbStR zu § 11 ErbStG: | R E 11
ErbStH zu § 11 ErbStG: | H E 11
BFH - Urteile
§ 11 ErbStG Bewertungsstichtag
II. Wertermittlung
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
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