Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 10 ErbStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H E 10.3 ErbStH

H E 10.1 ErbStH

Zu § 10 ErbStG

Abrundung/Aufrundung

Ergeben sich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer Euro-Beträge mit Nachkommastellen, sind diese jeweils in der für den Steuerpflichtigen günstigen Weise auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.

Umrechnung von DM-Beträgen in Euro-Beträge

Soweit für die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs oder der Erbschaftsteuer DM-Beträge aus der Zeit vor dem 1.1.2002 einzubeziehen sind (z. B. Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG oder Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG), sind die DM-Beträge nach dem amtlichen Umrechnungskurs 1 EUR = 1,95583 DM in Euro umzurechnen und auf volle Euro-Beträge zu runden.


BFH - Urteile

zurück zu: § 10 ErbStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H E 10.3 ErbStH



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt




Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin