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EStH H 21.3 (Zu § 21 EStG)

Zu § 21 EStG

H 21.3

Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Überlassung einer Wohnung

> BMF vom 8.10.2004 (BStBl I S. 933)

Gewinneinkünfte

  • § 21 Abs. 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden (> BFH vom 29.4.1999 - BStBl II S. 652).

  • >H 4.7 (Teilentgeltliche Überlassung)

Überlassung an fremde Dritte

Die Nutzungsüberlassung ist in den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG selbst dann in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn die Wohnung einem fremden Dritten überlassen wird und der Stpfl. aus vertraglichen oder tatsächlichen Gründen gehindert ist, das vereinbarte Entgelt zu erhöhen (> BFH vom 28.1.1997 - BStBl II S. 605).


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