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EStH H 7.5 (Zu § 7 EStG)

Zu § 7 EStG

H 7.5

Bodenschatz

  • Bei Bodenschätzen, die ein Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück im Privatvermögen entdeckt und in sein (Sonder-)Betriebsvermögen einlegt, sind AfS nicht zulässig (> BFH vom 4.12.2006 - BStBl 2007 II S. 508).

  • >H 4.2 (1)

Unterbliebene AfS

Unterbliebene AfS kann in der Weise nachgeholt werden, dass sie in gleichen Beträgen auf die restliche Nutzungsdauer verteilt wird (> BFH vom 21.2.1967 - BStBl III S. 460).


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