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Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR)
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BFH - Urteile
UStR 44. Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 2 UStG (§ 18 UStDV)
Auf die Abschnitte 145 bis 147 wird hingewiesen.
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