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Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR)
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BFH - Urteile
UStR 55. Leistungen der Eisenbahnen des Bundes
Zu § 4 Nr. 6 UStG
Bei den Leistungen der Eisenbahnen des Bundes handelt es sich insbesondere um die Überlassung von Anlagen und Räumen, um Personalgestellungen und um Lieferungen von Betriebsstoffen, Schmierstoffen und Energie.
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