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Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR)
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BFH - Urteile
UStR 62. Inkasso von Handelspapieren
Zu § 4 Nr. 8 UStG
Handelspapiere im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG sind Wechsel, Schecks, Quittungen oder ähnliche Dokumente im Sinne der „Einheitlichen Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren” der Internationalen Handelskammer.
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