Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt in erster Linie das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, unabhängig vom tatsächlichen Umfang ihrer Nutzung. Unter den Begriff „Fahrzeuge“ fallen Kraftfahrzeuge und Anhänger im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die dazu ergangene Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung.
- § 1 Steuergegenstand
- § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
- § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
- § 3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte
- § 3b Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
- § 3c (weggefallen)
- § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- §§ 3e bis 3h (weggefallen)
- § 4 Erstattung der Steuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn
- § 5 Dauer der Steuerpflicht
- § 6 Entstehung der Steuer
- § 7 Steuerschuldner
- § 8 Bemessungsgrundlage
- § 9 Steuersatz
- § 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
- § 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger
- § 10a Sonderregelungen für Personenkraftwagen
- § 11 Entrichtungszeiträume
- § 12 Steuerfestsetzung
- §§ 12a und 12b (weggefallen)
- § 13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung
- § 14 Abmeldung von Amts wegen
- § 15 Ermächtigungen
- § 16 Aussetzung der Steuer
- § 17 Sonderregelung für bestimmte Behinderte
- § 18 Übergangsregelung
KraftStG i.d.F. 06.03.2017
Siehe auch Kfz-Steuer und Kfz-Steuer-Rechner