Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Einkommensteuer-Hinweise (EStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 21 EStGweiter zu: H 21.4 EStH

EStH H 21.3 (Zu § 21 EStG)

Zu § 21 EStG

H 21.3

Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Überlassung einer Wohnung

> BMF vom 8.10.2004 (BStBl I S. 933)

Gewinneinkünfte

  • § 21 Abs. 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden (> BFH vom 29.4.1999 - BStBl II S. 652).

  • >H 4.7 (Teilentgeltliche Überlassung)

Überlassung an fremde Dritte

Die Nutzungsüberlassung ist in den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG selbst dann in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn die Wohnung einem fremden Dritten überlassen wird und der Stpfl. aus vertraglichen oder tatsächlichen Gründen gehindert ist, das vereinbarte Entgelt zu erhöhen (> BFH vom 28.1.1997 - BStBl II S. 605).


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 21 EStGweiter zu: H 21.4 EStH


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin