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Einkommensteuer-Hinweise (EStH)

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EStH H 3.1 (Zu § 3 EStG)

Zu § 3 EStG

H 3.1

Allgemeines

  • Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen (>§§ 21-22 SGB I).

  • Zur Rechtsnachfolge bei diesen Leistungen (>§§ 56-59 SGB I).

Krankenversicherung

Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung (> BFH vom 26.5.1998 - BStBl II S. 581).

Unfallversicherung

Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (> BFH vom 7.8.1959 - BStBl III S. 462).


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