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zum Inhaltsverzeichnis EStH H 3.45 (Zu § 3 EStG)
Zu § 3 EStG
H 3.45
Verfassungsmäßigkeit
Soweit § 3 Nr. 45 EStG auf Arbeitnehmer beschränkt ist, liegt darin keine Verletzung des Gleichheitssatzes (> BFH vom 21.6.2006 - BStBl II S. 715).
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