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EStH H 33a.2 (Zu § 33a EStG)

Zu § 33a EStG

H 33a.2

Auswärtige Unterbringung

  • Asthma

    Keine auswärtige Unterbringung des Kindes wegen Asthma (> BFH vom 26.6.1992 - BStBl 1993 II S. 212),

  • Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen

    Werden die Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, kann kein zusätzlicher Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG gewährt werden (> BFH vom 12.5.2011 – BStBl II S. 783),

  • Getrennte Haushalte beider Elternteile

    Auswärtige Unterbringung liegt nur vor, wenn das Kind aus den Haushalten beider Elternteile ausgegliedert ist (> BFH vom 5.2.1988 - BStBl II S. 579),

  • Haushalt des Kindes in Eigentumswohnung des Stpfl.

    Auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn das Kind in einer Eigentumswohnung des Stpfl. einen selbständigen Haushalt führt (> BFH vom 26.1.1994 - BStBl II S. 544 und vom 25.1.1995 – BStBl II S. 378). Ein Freibetrag gem. § 33a Abs. 2 EStG wegen auswärtiger Unterbringung ist ausgeschlossen, wenn die nach dem EigZulG begünstigte Wohnung als Teil eines elterlichen Haushalts anzusehen ist (> BMF vom 21.12.2004 - BStBl 2005 I S. 305, Rz. 63),

  • Klassenfahrt

    Keine auswärtige Unterbringung, da es an der erforderlichen Dauer fehlt (> BFH vom 5.11.1982 - BStBl 1983 II S. 109),

  • Legasthenie

    Werden Aufwendungen für ein an Legasthenie leidendes Kind als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG berücksichtigt (>§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c EStDV), ist daneben ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG wegen auswärtiger Unterbringung des Kindes nicht möglich (> BFH vom 26.6.1992 - BStBl 1993 II S. 278),

  • Praktikum

    Keine auswärtige Unterbringung bei Ableistung eines Praktikums außerhalb der Hochschule, wenn das Kind nur dazu vorübergehend auswärtig untergebracht ist (> BFH vom 20.5.1994 - BStBl II S. 699),

  • Sprachkurs

    Keine auswärtige Unterbringung bei dreiwöchigem Sprachkurs (> BFH vom 29.9.1989 - BStBl 1990 II S. 62),

  • Verheiratetes Kind

    Auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn ein verheiratetes Kind mit seinem Ehegatten eine eigene Wohnung bezogen hat (> BFH vom 8.2.1974 – BStBl II S. 299).

Freiwilliges soziales Jahr

Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen (> BFH vom 24.6.2004 – BStBl 2006 II S. 294).

Ländergruppeneinteilung

> BMF vom 18.11.2013 (BStBl I S. 1462)

Studiengebühren

Gebühren für die Hochschulausbildung eines Kindes sind weder nach § 33a Abs. 2 EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar (> BFH vom 17.12.2009 - BStBl 2010 II S. 341).


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