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EStH H 34c (3) (Zu § 34c EStG)

Zu § 34c EStG

H 34c (3)

Anrechnung (bei)

  • abweichender ausländischer Bemessungsgrundlage

    Keinen Einfluss auf die Höchstbetragsberechnung, wenn Einkünfteidentität dem Grunde nach besteht (> BFH vom 2.2.1994, Leitsatz 8 – BStBl II S. 727),

  • abweichender ausländischer Steuerperiode möglich > BFH vom 4.6.1991 (BStBl 1992 II S. 187),

  • schweizerischer Steuern bei sog. Pränumerando-Besteuerung mit Vergangenheitsbemessung > BFH vom 31.7.1991 (BStBl II S. 922),

  • schweizerischer Abzugssteuern bei Grenzgängern

    § 34c EStG nicht einschlägig. Die Anrechnung erfolgt in diesen Fällen entsprechend § 36 EStG (>Artikel 15a Abs. 3 DBA Schweiz).

Ermittlung des Höchstbetrags für die Steueranrechnung

Beispiel:

Ein verheirateter Stpfl., der im Jahr 2005 das 65. Lebensjahr vollendet hatte, hat im Jahr  2015


Einkünfte aus Gewerbebetrieb
101.900 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
5.300 €
Sonderausgaben
6.140 €

In den Einkünften aus Gewerbebetrieb sind Darlehenszinsen von einem ausländischen Schuldner im Betrag von 20.000 € enthalten, für die im Ausland eine Einkommensteuer von 2.500 € gezahlt werden musste. Nach Abzug der hierauf entfallenden Betriebsausgaben einschließlich Refinanzierungskosten betragen die ausländischen Einkünfte 6.500 €. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist wie folgt zu ermitteln:


S. d. E. (101.900 € + 5.300 € =)
107.200 €
Altersentlastungsbetrag
– 1.900 €
G. d. E.
105.300 €
Sonderausgaben
– 6.140 €
z. v. E.
99.160 €
Einkommensteuer nach dem Splittingtarif
25.174 €
Durchschnittlicher Steuersatz:
 
25.174 € x 100 / 99.160 =
25,3872 %
Höchstbetrag:
 
25,3872 % von 6.500 € = 1.650,17 €, aufgerundet
1.651 €

Nur bis zu diesem Betrag kann die ausländische Steuer angerechnet werden.


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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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