Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 4d (1) (Zu § 4d EStG)
Zu § 4d EStG
H 4d (1)
Allgemeines
> BMF vom 28.11.1996 (BStBl I S. 1435):
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Konzeptions- und Verwaltungskosten,
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Leistungsanwärter und Leistungsempfänger,
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Ermittlung der Rückdeckungsquote,
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Verwendung von Gewinngutschriften,
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Unterbrechung der laufenden Beitragszahlung oder Beitragseinstellung,
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Rückdeckungsversicherungen für unter 30jährige Leistungsanwärter,
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zulässiges Kassenvermögen bei abweichender Fälligkeit der Versorgungs- und Versicherungsleistungen,
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Übergangsregelung nach § 52 Abs. 5 Satz 2 EStG a. F.,
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zulässiges Kassenvermögen für nicht lebenslänglich laufende Leistungen,
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tatsächliches Kassenvermögen und überhöhte Zuwendungen.
Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
> BMF vom 25.7.2002 (BStBl I S. 706)
Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds
Zur Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds nach § 4d Abs. 3 und § 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG > BMF vom 26.10.2006 (BStBl I S. 709) und vom 10.7.2015 (BStBl I S. 544) .
Überversorgung
Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften (Überversorgung) > BMF vom 3.11.2004 (BStBl I S. 1045) und vom 13.12.2012 (BStBl 2013 I S. 35).
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (> BFH vom 5.11.1992 - BStBl 1993 II S. 185, >§ 1b Abs. 4 Betriebsrentengesetz).
Versorgungsausgleich
Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungskassen > BMF vom 12.11.2010 (BStBl I S. 1303).
Zuwendungen
Zuwendungen i. S. d. § 4d EStG sind Vermögensübertragungen, die die Unterstützungskasse einseitig bereichern und nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen. Es ist unerheblich, ob die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens beruht oder freiwillig erfolgt (> BFH vom 5.11.1992 - BStBl 1993 II S. 185).
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