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EStH H 4d (6–10) (Zu § 4d EStG)

Zu § 4d EStG

H 4d (6–10)

Rückdeckungsversicherung

Der Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG ist bei einer Beleihung oder Abtretung von Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen steht einer Beleihung gleich (> BFH vom 28.2.2002 - BStBl II S. 358).

Zweifelsfragen bei Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen

> BMF vom 31.1.2002 (BStBl I S. 214):

  1. Versicherung gegen laufende Einmalbeiträge

  2. Sinkende Beiträge auf Grund einer Bemessung nach variablen Gehaltsbestandteilen

>H 4d (1) Allgemeines


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