Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 5 EStG | weiter zu: H 5.5 EStH |
EStH H 5.4 (Zu § 5 EStG)
Zu § 5 EStG
H 5.4
Festwert
-
Kein Zugang von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zwölf Monate nicht übersteigt (kurzlebige Wirtschaftsgüter) zum Festwert (> BFH vom 26.8.1993 - BStBl 1994 II S. 232).
-
Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung bei der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens und des Vorratsvermögens > BMF vom 8.3.1993 (BStBl I S. 276).
Fehlende Bestandsaufnahme
Ein materieller Mangel der Buchführung kann auch vorliegen, wenn die körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 1 fehlt oder unvollständig ist, es sei denn, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 4 nicht erforderlich ist (> BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).
Fehlendes Bestandsverzeichnis
Fehlt das Bestandsverzeichnis oder ist es unvollständig, so kann darin ein materieller Mangel der Buchführung liegen (> BFH vom 14.12.1966 - BStBl 1967 III S. 247).
zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 5 EStG | weiter zu: H 5.5 EStH |