Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 6.6 (7) (Zu § 6 EStG)
Zu § 6 EStG
H 6.6 (7)
Beispiel für den Fall der Beschädigung
Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung auf Grund der Beschädigung im Jahr 01 50.000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49.000 €.
Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50.000 €) | 50.000 € |
Reparaturaufwand im Jahr 02 | 49.000 € |
Erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe | 50.000 € |
Steuerpflichtiger Gewinn | 1.000 € |
Gewinnübertragung
Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6b oder § 6c EStG begünstigt sind, >auch R 6b.1 bis R 6c.
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