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EStH H 6.6 (7) (Zu § 6 EStG)

Zu § 6 EStG

H 6.6 (7)

Beispiel für den Fall der Beschädigung

Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung auf Grund der Beschädigung im Jahr 01 50.000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49.000 €.


Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50.000 €)
50.000 €
Reparaturaufwand im Jahr 02
49.000 €
Erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe
50.000 €
Steuerpflichtiger Gewinn
1.000 €

Gewinnübertragung

Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6b oder § 6c EStG begünstigt sind, >auch R 6b.1 bis R 6c.


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