Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)
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EStR R 55. Bodengewinnbesteuerung
Zu § 55 EStG
Zu den Wirtschaftsgütern und Nutzungsbefugnissen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EStG gehören insbesondere Milchlieferrechte, Zuckerrübenlieferrechte, Weinanbaurechte, Bodenschätze und Eigenjagdrechte.
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