Einkommensteuer-Richtlinien (EStR)
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EStR R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten
Zu § 9a EStG
Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während eines Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.
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