Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 9a LStH
Zu § 9a EStG
Allgemeines
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (> BFH vom 10.6.2008 – BStBl II S. 937).
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